2024: 60 Jahre BWI-Bau

1

Dez

2023

60 Jahre BWI-Bau heißen 60 Jahre Baubetriebswirtschaft für die Praxis – immer im Dreiklang der drei Leistungssäulen Beratung – Weiterbildung – Information. Wir erbringen Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette Bau und setzen dabei branchenweite Standards. Als das BWI-Bau 1964 von der Bauindustrie NRW gegründet wurde, wurden in der Satzung zentrale Aufgaben festgehalten, die bis heute […]

ebodenmueller 11:15

60 Jahre BWI-Bau heißen 60 Jahre Baubetriebswirtschaft für die Praxis – immer im Dreiklang der drei Leistungssäulen Beratung – Weiterbildung – Information. Wir erbringen Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette Bau und setzen dabei branchenweite Standards.

Als das BWI-Bau 1964 von der Bauindustrie NRW gegründet wurde, wurden in der Satzung zentrale Aufgaben festgehalten, die bis heute unverändert gelten:

„Erforschung und Erschließung bauwirtschaftlicher Probleme und      Erkenntnisse durch
a)  Zusammenarbeit mit Institutionen, insbesondere Hoch- und         Fachschulen, die mit Fragen des Bauwesens befaßt sind;
b)  allgemeine und betriebsvergleichende Untersuchungen sowie die Bildung von Studien- und Arbeitskreisen;
c)  Übernahme von Forschungsaufträgen im Rahmen dieser Aufgaben-stellung;
d)  Übermittlung der Arbeitsergebnisse an die Bauöffentlichkeit und die am Baugeschehen interessierten Kreise.“

In den nunmehr 60 Jahren seines Bestehens ist das BWI-Bau – Institut der Bauwirtschaft der anerkannte und bewährte Ansprechpartner in der gesamten Baubranche für die Themen Betriebswirtschaft, Baubetrieb und Baurecht geworden. Wir setzen Maßstäbe mit innovativen und individuellen Lösungen und machen unsere Kunden erfolgreicher.

Unsere Stärke sind vernetzte und branchenbezogene Dienstleistungen; unsere Kunden profitieren von unseren maßgeschneiderten Lösungen:
– Im Leistungsfeld „Beratung“ profilieren wir uns über innovative, branchenspezifische Beratungsprodukte.
– Im Leistungsfeld „Weiterbildung“ entwickeln wir einzigartige Weiterbildungsprodukte, die wir bundesweit überbetrieblich und firmenintern vermarkten.
– Im Leistungsfeld „Information“ bündeln wir unsere Grundlagenarbeiten in der Baubetriebswirtschaft, die wir über Auftragsforschung, Publikationen, Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise vertreiben.

Zu Ehren unseres 60-jährigen Bestehens werden wir 2024 jeden Monat eine Sonderaktion ausloben. Den Anfang machen wir im Januar anlässlich des 19. Bundesweiten Fernstudientages am 25.01.2024: Unter all denjenigen, die sich ab sofort bis zum 25.01.2024 für eine Teilnahme am 52. Kombi-Studium Baufachwirt*in einen Platz reservieren und ab dem 14. November 2024 verbindlich an diesem Lehrgang teilnehmen, verlosen wir eine 60-prozentige Ermäßigung auf den Frühbucherpreis.

Prozesse analysieren – standardisieren – digitalisieren!

6

Aug

2021

Die Digitalisierung in der Bauwirtschaft ist nicht eine Frage nach dem „Wann“, sondern nach dem „Wie“ – und dem „Wie schnell?“! Aber: Ob der Wandel vom analogen hin zum digitalen Arbeiten funktioniert, entscheidet sich auf der Ebene der Prozesse! In dem Maße, wie der Markt der IT-Lösungen zu immer neuen Gestaltungsoptionen führt, wächst auch das […]

ebodenmueller 05:43

Die Digitalisierung in der Bauwirtschaft ist nicht eine Frage nach dem „Wann“, sondern nach dem „Wie“ – und dem „Wie schnell?“!

Aber: Ob der Wandel vom analogen hin zum digitalen Arbeiten funktioniert, entscheidet sich auf der Ebene der Prozesse! In dem Maße, wie der Markt der IT-Lösungen zu immer neuen Gestaltungsoptionen führt, wächst auch das Gefühl der Überforderung, Enttäuschung bis hin zur abwartenden Verweigerung und damit zu einer viel zu geringen Verwendungsintensität digitaler Methoden und Instrumente in den Bauunternehmen im Vergleich zu anderen Branchen. Damit vor allem der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“.

Als problematisch erweist sich jedoch in vielen Bauunternehmen zusätzlich, dass im Zuge früherer Rezessionen u. a. aus Kostengründen speziell die Organisationsabteilungen abgebaut bzw. durch reine IT-Abteilungen ersetzt wurden. Solange die IT-Softwaresysteme relativ starr waren und sich die Abläufe aus dieser Starrheit heraus nach der IT richten mussten, war das tolerabel. Mittlerweile ist die IT jedoch so flexibel, dass es nun an den Unternehmen ist zu sagen, wie sie ihre Abläufe gestalten und optimieren wollen. Wenn aber mangels Organisations-Know-how diese strategische Gestaltungsaufgabe nicht mehr in den Unternehmen geleistet werden kann, werden häufig bestehende Prozesse nur eins zu eins digitalisiert, aber nicht optimiert. Deshalb haben erste Bauunternehmen bereits wieder angefangen, Spezialisten für Organisationsentwicklung einzustellen.

Um aber erfassen zu können, was insbesondere bei der Prozessananlyse wichtig ist, haben wir ein Seminar zum Workflowmnagement konzipiert. In diesem Seminar lernen Sie anhand von zahlreichen praktischen Beispielen, wie man Arbeitsprozesse systematisch untersucht, so dass die Ergebnisse eine aussagefähige Basis für Ihre bzw. die Entscheidungen Ihres Unternehmens bilden. Wir betrachten insbesondere auch die bereichsübergreifenden Schnittstellen und erzielen so ganzheitliche Nutzeneffekte in der Digitalisierung bzw. in einem effizienten Workflowmanagement!

EU-Taxonomie: Konsequenzen für Bauunternehmen

21

Jun

2021

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Hauptfaktor wirtschaftlichen Handelns. Allerdings steckt in der praktischen Umsetzung ein erhebliches Risiko, nicht nur zwischen Staaten bzw. Staatenverbünden, sondern auch zwischen und innerhalb von Organisationen und Unternehmen. Im Rahmen der Globalisierung ist die Vernetzung vielfältiger Ziele und Strategien unabdingbar. Die Abstimmung der unterschiedlichen strategischen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung kann […]

ebodenmueller 15:30

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Hauptfaktor wirtschaftlichen Handelns. Allerdings steckt in der praktischen Umsetzung ein erhebliches Risiko, nicht nur zwischen Staaten bzw. Staatenverbünden, sondern auch zwischen und innerhalb von Organisationen und Unternehmen. Im Rahmen der Globalisierung ist die Vernetzung vielfältiger Ziele und Strategien unabdingbar. Die Abstimmung der unterschiedlichen strategischen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung kann nicht isoliert betrachtet werden und begründet somit eine wachsende Herausforderung für jeden Unternehmer.

Aufhalten lässt sich diese Entwicklung nicht, zumal die beiden Detailfaktoren Ressourcenknappheit und Klimawandel immer dringlicher zum Handeln zwingen und die Geschwindigkeit hin zu nachhaltigem Verhalten noch verstärken.

In seiner Funktion als Betriebswirtschaftliches Kompetenzzentrum des HDB hat das BWI-Bau einen Leitfaden für die Mitgliedsunternehmen der bauindustriellen Landesverbände erarbeitet, in dem in Kurzfassung erläutert wird, wie sich die EU speziell für Bauunternehmen den Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit denkt. Dabei ist es unvermeidbar, dass alle Regelungen sehr umfangreich ausfallen, denn Nachhaltigkeit bestimmt unsere gesamte Lebenswirklichkeit und ist somit ebenso komplex wie diese.

Die Herausforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit sind vielfältig: Zusammenhänge zu einem CSR-konformen Berichtswesen zählen ebenso dazu wie eine vertiefende Betrachtung sog. Key Performance Indikatoren (KPI). Darüber hinaus eifern gerade hier zahlreiche Standardsetter um die Vormachtstellung ihrer speziellen Sichtweisen, was die Nachgvollziehbarkeit mancher Maßnahmen speziell für den Mittelstand nicht unbedingt erleichtert.

Vereinfacht und in Kürze gesagt, plant die Europäische Union im Zuge des Green Deals eine grundlegende Neustrukturierung des EU-Wirtschafts-systems. Dabei versteht man unter der EU-Taxonomie ein mess- und vergleichbar gestaltetes Kriteriensystem zur Information von Investoren und NGOs über die Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird perspektivisch durch die Aktualisierung der CSR-Richtlinie deutlich ausgeweitet und ein weitaus größerer Kreis von Unternehmen wird sich auf gesetzliche Anforderungen zur CSR-Berichterstattung einstellen müssen. Nachhaltigkeit wird einen Einfluss auf Auftragsvergabe, Rating, Versicherungsverträge sowie weitere wirtschaftliche Transaktionen haben. Wer nicht nachweisbar nachhaltig handelt, der wird Nachteile beim Rating, bei der Gewinnung von Kunden sowie generell beim Abschluss von Verträgen haben.

Von einem strukturierten Gesetzgebungsverfahren, so wie es die Bundesbürger kennen, ist die aktuelle Entwicklung weit entfernt. Dies ist nicht nur dem generell schwer greifbaren Tatbestand der Nachhaltigkeit geschuldet, sondern auch der großen Zahl an Standardsettern, die hier im Interesse ihrer Partikularziele versuchen, Einfluss zu nehmen. Daraus erwächst in Teilen ein Wettbewerb der Institutionen um die Deutungshoheit in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit.

Auch das Rechnungswesen wird in Zukunft durch Nachhaltigkeit geprägt sein. Neben einer Ergänzung des Lageberichts bzw. des Berichtswesens werden auch Buchungen beeinflusst werden. Zum Beispiel werden einzelne, nachhaltigkeitsbezogene Eigenschaften eines Anlagegutes die Abschreibung beeinflussen o. ä. Handels- und Steuerrecht sowie weitere Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden beeinflusst.

Nicht zuletzt werden Strukturen und Prozesse in Unternehmen teilweise bestimmte Freiheitsgrade verlieren. Nur wer das Thema Nachhaltigkeit korrekt erfasst, kann sich Spielräume erhalten.

Die Gestaltung der Rahmenbedingungen ist für die Umwandlung hin zu einer nachhaltigen Marktwirtschaft vordringlich. Dazu zählt z. B. das Steuersystem. Neben dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung würde in einem solchen Fall die Nachhaltigkeit als weiteres Leitprinzip hinzukommen.

Weitere Rahmenbedingungen betreffen z. B. das Thema Vertragsrecht. Ausschreibungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern sollten dann beispielsweise nachhaltiges Verhalten honorieren.

BWI-Bau-seitig werden wir die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und auch unsere Aktivitäten rund um Beratung, Weiterbildung und Information im Hinblick auf das Thema der Nachhaltigkeit intensivieren.

Wie IT die Anforderungen im Rechnungswesen beeinflusst: Vom Buchhalter zum/zur Prozessversteher*/-lenker*in

28

Sep

2020

In den zahlreichen BWI-Bau-Veranstaltungen zum Finanz- und Rechnungswesen äußern zunehmend mehr Teilnehmer*innen Sorgen um ihr Berufsbild. Speziell beunruhigt sie dabei nicht die eigene fachliche Kompetenz, sondern vielmehr die Beobachtung, wie umfassend IT-gestützte Arbeitshilfen wesentliche Analysen, Abläufe und Arbeitsschritte ersetzen: Natürlich ist es praktisch, Buchungsdaten vom Überweisungsträger direkt in die Buchhaltung einzulesen oder auf Knopfdruck integrierte […]

ebodenmueller 11:51

In den zahlreichen BWI-Bau-Veranstaltungen zum Finanz- und Rechnungswesen äußern zunehmend mehr Teilnehmer*innen Sorgen um ihr Berufsbild. Speziell beunruhigt sie dabei nicht die eigene fachliche Kompetenz, sondern vielmehr die Beobachtung, wie umfassend IT-gestützte Arbeitshilfen wesentliche Analysen, Abläufe und Arbeitsschritte ersetzen:
Natürlich ist es praktisch, Buchungsdaten vom Überweisungsträger direkt in die Buchhaltung einzulesen oder auf Knopfdruck integrierte Kontrollen und Plausibilitätschecks bei der Verbuchung durchzuführen. Aber verständlicherweise keimt dabei die Besorgnis, wohin das eigene Anforderungsprofil läuft, wenn die Informationstechnologie/Künstliche Intelligenz (KI) beim Kontieren und Buchen die „Oberhand“ gewinnt?

Generell treibt die Digitalisierung den Wandel in vielen traditionellen Berufsbildern voran und sorgt nicht nur bei Produkten für kürzere Lebenszyklen. Auch für die Berufsbilder gilt ein zunehmend schnellerer Takt! So ist es für jeden Berufstätigen unabdingbar, Strategien zur Sicherung der eigenen Arbeitsmarktfähigkeit zu entwickeln. Überspitzt und für unser Thema gesagt: Die ein oder andere traditionelle Buchhaltung kann in einem Freilichtmuseum überleben, aber ansonsten gilt auch hier die Devise, sich quasi neu erfinden zu müssen.

Grauzonen zwischen Werterhellung und Wertbegründung sind durch KI zwar sicher lösbar; noch befinden wir uns aber in vielen Bereichen der IT in einer Übergangsphase und es wird auch noch etwas dauern, bis Bausoftwareanbieter solche Themen bedienen können. Aber so, wie IT/KI sich aktuell entwickelt, müssen jetzt neue Nischen gefunden werden, die durch KI und Co. – wenigstens temporär – nicht besetzt werden können.

Für das Finanz- und Rechnungswesen gilt also:
Zukunftsfähige Buchhalter*innen verstehen und gestalten die vermögensrelevanten Prozesse und integrieren ihr Wissen in Workflowlösungen!

Sie erkennen am Prozessverlauf, ob ihr Rechnungswesen alle Sachverhalte zeitnah und möglichst realitätsnah abbildet. Sie durchdringen die komplexen baubetrieblichen Prozesse und sind fit in der umfangreichen rechtlichen Literatur in Deutschland (allein im Steuerrecht).

Sie verstehen, wie bauvertragliche Einflüsse auf einen Geschäftsvorfall einwirken, denn nur dann können sie bewerten, ob eine Abschreibung getätigt werden muss oder ob ein sicherer Nachtrag die Leistung erhöht.

Sie entscheiden (oder unterstützen die Entscheidung), ob eine Rückstellung angesetzt werden muss, wenn eine Bürgschaft wegfällt. Die Höhe der Rückstellung muss wiederum abgewogen werden, da ansonsten ggf. das Steuerstrafrecht greift.

Dabei ermöglicht die Digitalisierung auf allen Ebenen Geschwindigkeiten, die wir auch im Alltag beherrschen müssen. Wir können den Schwung mittnehmen oder überfahren werden. Am Ende werden wir weder die Neuerungen noch den Wandel der Berufsbilder aufhalten können.
Die Durchdringung der Prozesse ist aber der Schlüssel, um die Auswirkungen der Veränderungen auf das Unternehmen aktiv gestalten zu können.

Aus diesem Grunde liegt ein Schwerpunkt des BWI-Bau in seinen aktuellen Seminarangeboten immer auch auf den Prozessen, die zu Geschäftsvorfällen im Rechnungswesen werden. Denn so können Sie die Prozesse sprichwörtlich in Ihrer Hand halten und in Ihren Zahlen realitätsnah abbilden.

Ein wichtiger Punkt am Rande für alle (technisch und kaufmännisch) Verantwortlichen in Bauunternehmen und nur ein Beispiel von vielen:

Auch Kalkulatoren müssen Prozesse begreifen, um möglichst hart am Wind zu segeln!

Wir werden dieses Thema sicher noch häufiger aufgreifen und freuen uns auf Ihre Kommentare!

Kennen Sie die Risikomühle? Oder anders gefragt: Wie identifiziert man ein echtes Risiko?

28

Apr

2018

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit damit, ein Risk-Management-System einzuführen oder ihr bestehendes System in Richtung operationaler Risiken, Risiken aus Prozessen, Personen, Technik sowie externen Einflüssen, zu erweitern. Die ISO 31000 ist hierfür ein guter Leitfaden. Nach ihr ist eine Einführung gut strukturiert möglich, standardisiert durchführbar und somit kein Hexenwerk mehr. Umso mehr verwundert es, dass […]

ebodenmueller 08:27

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit damit, ein Risk-Management-System einzuführen oder ihr bestehendes System in Richtung operationaler Risiken, Risiken aus Prozessen, Personen, Technik sowie externen Einflüssen, zu erweitern. Die ISO 31000 ist hierfür ein guter Leitfaden. Nach ihr ist eine Einführung gut strukturiert möglich, standardisiert durchführbar und somit kein Hexenwerk mehr.

Umso mehr verwundert es, dass es manchen Unternehmen schwer fällt, ein aktiv gelebtes und aktuelles Risikoinventar zu etablieren, mit Risiken, die aktuell identifiziert, realistisch bewertet und steuerbar sind sowie schrittweise minimiert werden.
Ein Grund mag sein, dass die eingesetzten Systeme eher eine Alibifunktion erfüllen und zur Befriedigung regulatorischer Anforderungen benutzt werden. Oftmals werden Risk-Management-Systeme aber auch zunächst mit viel Elan gestartet, um dann, einige Monate später, mit gleicher Geschwindigkeit zurückgeschraubt zu werden, weil die Risiken, die in das System eingepflegt wurden,  zu Dauermeldungen verkommen, nicht mehr regelmäßig aktualisiert werden oder weil sie seit der Aufnahme unverändert ohne eingeleitete Gegenmaßnahmen „in der Luft“ hängen.

Im Extremfall wird das Risikoinventar ein Kummerkasten für Mitarbeiter, die nicht mehr wissen, wohin mit Ihren Sorgen. Beispielhafte Risikomeldungen aus solchen Systemen können dann sein:
1. Eine mangelhafte Projektplanung verursacht Folgekosten.
2. Es entstehen IT-Sicherheitslücken durch fehlenden Kauf der Software xy.
3. Personalausfall kann zu Verzögerungen im Projekt führen.
4. Die neue Baustelle auf der Autobahnbrücke kann zu Verzögerungen im Lieferprozess führen.
5. Das Kantinenessen ist ein einziges Risiko.
6. Unser First-Level-Support ist ein Risiko, da erreiche ich nie jemanden.

Nehmen wir das einmal das zweite Beispiel des fehlenden Software-Kaufs. Schaut man sich dieses „Risiko“ einmal genauer an, stellt man schnell fest, dass es sich hier gar nicht um ein echtes Risiko handelt! Zunächst einmal ist das Ereignis bereits aufgetreten, liegt also in der Gegenwart. Risiken liegen immer in der Zukunft. Das wahre Risiko bzw. vielmehr die Risiken sind: „Produktionsausfälle …“ oder „Erpressbarkeit aufgrund einer Attacke auf die IT-Systeme von außen.“ Das Fehlen der Software ist demnach eine fehlende Gegenmaßnahme gegen das eigentliche Risiko. Und vor allem: Es ist nur eine von mehreren möglichen Gegenmaßnahmen. Eventuell gibt es organisatorische, prozessuale, strukturelle Lösungen oder noch andere Softwarepakete. Vielleicht liegen mögliche Maßnahmen auch in der Nutzung (oder Nicht-Nutzung) von Cloud-Systemen und weiteren, neuen Sicherheitsstufen. Somit liegt hier nur eine Information vor, aus der erst die eigentlichen Risiken extrahiert werden müssen.

Der Risikomelder gibt nicht die einzige Lösung vor, sondern wird zu einem Teil der Lösungsfindung.
Dieses Beispiel zeigt, wie eine falsch verstandene „Risikomeldung“ den gesamten Risk-Management-Prozess aushebeln kann und letztendlich zu einer Blockierung des Prozesses führen können.

Frank Moritz, zertifizierter Auditor zur ISO 20000eit und seit 15 Jahren im den Themenfeldern Risikomanagement und Projektmanagement unterwegs, u. a. als Interim Manager, als Trainer und Coach hat unter dem Schlagwort „Die Risikomühle“ ein Modell zur strukturierten Formulierung von Risiken entwickelt.

Bei den o. g. Beispielen für Risikomeldungen handelt es sich bei genauerem Hinsehen z. B. um etwas anders formulierte Schäden (Beispiele 1 und 5), globale Allgemeinplätze (Beispiel 3), Meldungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Risk Managements liegen (Beispiel 4) etc.

Um aus den „Risikomeldungen“ die echten Risiken herauszuarbeiten, hat sich in der Praxis ein Tool bewährt, dass durch die richtigen Fragestellungen die relevanten Daten aus der Risikomeldung zieht und für den Risikomanagement-Prozess vorbereitet: Wie in einer Mühle werden die Risikomeldungen als „Körner“ in den Trichter gefüllt und dann in sechs Schritten so lange „gemahlen“, bis klar ist, ob, und wenn ja, welche Risiken sich in der Risikomeldung tatsächlich verbergen. Wie diese 6 Schritte im Einzelnen aussehen, erfahren Sie hier.

In diese Risikomühle werden Ad-hoc-Risiko-Meldungen genauso eingefüllt wie Risiken aus dem Reporting. Alle Risikomelder sollten darüber hinaus die 6 Schritte der Risikomühle kennen, damit sie eine sinnvolle Vorauswahl treffen und somit auch den Zeitbedarf für die weitere Analyse reduzieren zu können. Im Risk Management-Prozess ist die Risikomühle somit ein zentrales Tool der Risikoanalyse.

Ihr Ansprechpartner für Risikomanagement im BWI-Bau: Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, CISA

Wettbewerb „Bauunternehmen des Jahres“: Machen Sie mit!

17

Mrz

2018

Bis zum 15. Juni 2018 läuft noch die Bewerbungsfrist für alle Unternehmen, die sich auf eine Teilnahme am Wettbewerb zum Bauunternehmen des Jahres beteiligen möchten. Trotz allgemein guter Auftragslage ist die Situation für die Bauindustrie nicht rosig. Qualifiziertes Personal ist schwer zu finden; Ingenieure fehlen an allen Ecken und Enden, und die Digitalisierung bringt nicht […]

ebodenmueller 10:06

Bis zum 15. Juni 2018 läuft noch die Bewerbungsfrist für alle Unternehmen, die sich auf eine Teilnahme am Wettbewerb zum Bauunternehmen des Jahres beteiligen möchten.

Trotz allgemein guter Auftragslage ist die Situation für die Bauindustrie nicht rosig. Qualifiziertes Personal ist schwer zu finden; Ingenieure fehlen an allen Ecken und Enden, und die Digitalisierung bringt nicht nur Vorteile, sondern fordert erst einmal die Unternehmen.

Ist Ihr Unternehmen für die Zukunft gut aufgestellt? Finden Sie es heraus: Stellen Sie sich dem Wettbewerb „Bauunternehmen des Jahres 2018“!

Die (kostenlose) Teilnahme am Wettbewerb zum Bauunternehmen des Jahres bietet Ihnen im Kampf um Kunden, Mitarbeiter und Gewinne handfesten Nutzen und hilft Ihnen, Ihr Unternehmen für die Zukunft fit zu machen. Denn „Bauunternehmen des Jahres“ ist der einzige wissenschaftlich ausgerichtete Wettbewerb der Baubranche, fachlich betreut und geleitet durch Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann, Ordinarius des renommierten Lehrstuhls für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der TU München.

Jeder Teilnehmer erhält eine auf wissenschaftlichen Methoden basierende Beurteilung seines Unternehmens – mit Herausstellung von Stärken, die sich gezielt zur Kunden- oder Mitarbeiterwerbung einsetzen lassen, sowie mit Handlungsempfehlungen, um eventuell vorhandene Schwächen aufzuspüren und Abläufe und Prozesse im Unternehmen effizienter zu gestalten. Sollten Sie zu den Preisträgern gehören, erhalten Sie mit der Auszeichnung außerdem ein aussagekräftiges Marketing-Instrument, mit dem Sie sich deutlich von den Mitbewerbern absetzen können.

Sie wissen nicht, ob Ihr Unternehmen geeignet ist? Dann nutzen Sie den Fragebogen doch zunächst einmal als Checkliste, um all das, was Ihr Unternehmen einzigartig macht, zusammenzustellen und dann zu überlegen, was noch zu tun wäre, damit Sie auf jeden Fall im nächsten Jahr teilnehmen können. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Potentiale zu erkennen und Ihre Stärken auszubauen.

BIM: Konsequenzen für den Baueinkauf

28

Nov

2017

Am 23. November 2017 fand die 5. Sitzung des offenen Erfahrungsaustausches zum Baueinkauf statt. Wie bei allen BWI-Bau-Erfahrungsaustauschen üblich, bestimmen die Teilnehmer selbst über die Themen, die bei der nächsten Sitzung diskutiert werden sollten. So stand diesmal die Frage im Mittelpunkt, wie denn das Building Information Modeling -BIM- zukünftig die Aufgaben des Einkäufers bzw. die […]

ebodenmueller 17:04

Am 23. November 2017 fand die 5. Sitzung des offenen Erfahrungsaustausches zum Baueinkauf statt. Wie bei allen BWI-Bau-Erfahrungsaustauschen üblich, bestimmen die Teilnehmer selbst über die Themen, die bei der nächsten Sitzung diskutiert werden sollten. So stand diesmal die Frage im Mittelpunkt, wie denn das Building Information Modeling -BIM- zukünftig die Aufgaben des Einkäufers bzw. die Prozesse im Baueinkauf beeinflussen wird.

Da wir zu den gewünschten Themen immer einen kompetenten Ansprechpartner einladen, der in einem kurzen Statement quasi den Bogen über das Thema spannt und diskussionsfördernde Thesen formuliert, hatten wir auch diesmal einen Fachmann zu Gast: Sven Springweiler B.Eng., TGA-Ingenieur, Projektleiter und BIM-Manager bei der Ingenieurgruppe Freiburg GmbH, berichtete aus seiner Sicht über die Methode BIM und seine bisherigen Erfahrungen. Diese resultieren aus mittlerweile 7 Jahren Umgang mit den entsprechenden Programmen, d. h., er hat die Methode von Anfang an selbst trainiert und erforscht, noch bevor sie unter dem Namen BIM populär wurde.

Mit seinem Vortrag hat er es geschafft, das Thema BIM auf gänzlich neue, aber gleichwohl wesentlich praxisorientiertere Art in den Köpfen der Teilnehmer zu verankern, als man es heute z. T. von BIM-Veranstaltungen gewohnt ist: Zunächst hat er sie reduziert auf das, was sie elementar macht, nämlich die zentrische Bereitstellung von Informationen zur gemeinsamen Nutzung zur optimierten Gestaltung des Informationsflusses.

Wenn man dann diejenigen hinzunimmt, die den Informationsfluss bestimmen, so sind hier für den Einkauf hauptsächlich die Hersteller und Lieferanten sowie die Nachunternehmer zu nennen. Der isolierte Projekteinkauf wird zunehmend an Gewicht verlieren, weil die Macht der Hersteller – als Lieferanten von Daten – in diesem System viel größer wird und deshalb über Rahmenverträge und Absatzvolumen entsprechende Größerordnungen aufgebaut werden müssen, um überhaupt Verhandlungsmasse zu haben. Zweitens wird auch der Baueinkauf sich viel stärker strategisch aufstellen müssen, wenn er seine Potenziale auch zukünftig wirksam im Unternehmen wahrnehmen will.

Damit war auch schon das Thema für das 6. Treffen des Erfahrungsaustausches Baueinkauf gefunden, nämlich die Frage, welche Möglichkeiten dem Baueinkauf offenstehen, sich strategisch zu positionieren. Sobald der Termin, voraussichtlich April/Mai 2018 feststeht, wird die Veranstaltung öffentlich ausgeschrieben.

Jeder, der Einkaufsaufgaben in Bauunternehmen wahrnimmt, kann in diesen Kreis einsteigen. Unter der fachkundigen Moderation unseres strategischen Kooperationspartners zum Einkauf, Dr. Philipp Harter, Gründungs-Partner von PrexPartners, Düsseldorf, und von CISA, Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, ab 1. Januar 2018 Geschäftsführer des BWI-Bau, diskutieren Einkäufer, Geschäftsführer, Technische und Kaufmännische Leiter, Projekteinkäufer sowie generell alle Personen, die in Bauunternehmen Einkaufsaufgaben wahrnehmen oder strategisch optimieren sollen/müssen/wollen, zu Themen, die ihnen unter den Nägeln brennen.

Sie wollen dabei sein? Sprechen Sie uns an: Dipl.-Kfm. Elvira Bodenmüller, Projektleitung Erfa Baueinkauf

20 Millionen Euro: Warum Sie diese Zahl interessieren sollte!

23

Jan

2017

Für einige Unternehmer ist sie ein Damoklesschwert, für die meisten schlicht eine große Unbekannte, in jedem Fall ist sie in aller Munde: Die neue Datenschutzgrundverordnung. Doch welche Neuerungen bringt die vieldiskutierte Reform des europäischen Datenschutzrechts tatsächlich? Für Unternehmer ist hier vor allen Dingen eine Zahl entscheidend: Ab Mitte 2018 können 20 Millionen Euro an Bußgeldern […]

ebodenmueller 10:57

Für einige Unternehmer ist sie ein Damoklesschwert, für die meisten schlicht eine große Unbekannte, in jedem Fall ist sie in aller Munde: Die neue Datenschutzgrundverordnung. Doch welche Neuerungen bringt die vieldiskutierte Reform des europäischen Datenschutzrechts tatsächlich?

Für Unternehmer ist hier vor allen Dingen eine Zahl entscheidend:

Ab Mitte 2018 können 20 Millionen Euro an Bußgeldern gegen Unternehmen verhängt werden, die sich nicht an die neuen Regelungen halten. Alternativ können sogar 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eingefordert werden, sollte diese Zahl höher ausfallen.

Die meisten großen Unternehmen haben angesichts dieses Risikos bereits begonnen, juristische Expertise einzuholen, um sich entsprechend vorzubereiten.
Aber auch kleine und mittelständische Betriebe sollten sich alsbald Gedanken über eine Risikovorsorge machen.

Es wäre ein dramatischer Irrtum, in der DS-GVO nur wieder irgendeine europäische Richtlinie mit ungewiss langer Umsetzung zu sehen. Dies resultiert bereits aus dem Begriff bzw. der Rechtsnatur einer Grundverordnung:
Im Vergleich zur bisher geltenden Richtlinie ist eine Grundverordnung unmittelbar und ohne weiteren Umsetzungsakt in Deutschland anwendbar. Das bedeutet, dass sie in Deutschland gleichberechtigt zu allen anderen Gesetzen zu beachten ist.
Das deutsche BDSG wird nur noch dann von Belang sein, wenn sein Schutz weiter geht als die Best-immungen des europäischen Klauselwerkes.

Inhaltlich werden Forderungen umgesetzt, die Datenschützer schon seit Jahren stellen, wie uns Christopher Kunke, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, erklärt:

Zum Beispiel werden sich auch Unternehmer in Zukunft mit klangvollen Begriffen wie etwa „Privacy by Design“ auseinander setzen müssen, d. h. mit „Datenschutz durch Technik“:

Bereits bei der Entwicklung und der Installation von Systemen zur Datenspeicherung muss der Schutz der Betroffenen berücksichtigt werden.
Wer also beispielsweise grenzüberschreitende Projekte betreibt und zwecks einer besseren Vernetzung Arbeitnehmerdaten von seinen polnischen Maurern und seinen deutschen Gerüstbauern für alle beteiligten Firmen in einer Cloud abrufbar halten will, muss ein System zur Verfügung zu stellen, das nur das wirklich Erforderliche abfragt und die gesammelten Daten in technischer Hinsicht bestmöglich sichert.
Die Betroffenen müssen über die Datenspeicherung in präziser, transparenter, einfacher und leicht zugänglicher Form und in einer leicht verständlichen Sprache informiert werden. Sollten trotz bester Sicherung doch einmal Daten entwendet werden, besteht zudem – und auch das ist neu – eine Meldepflicht bei der zuständigen Behörde für den „Einbruch“.

Auf die Geschäftsführung kommen zudem weitere Dokumentationspflichten zur Einhaltung der neuen Datenschutzstandards zu. Welche Pflichten sich darüber hinaus noch ergeben können, hängt vom unternehmerischen Einzelfall ab. Im BWI-Bau steht Ihnen CISA, Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager gerne für alle Fragen rund um die IT-gestützten Geschäftsprozesse zur Verfügung.

Neben den umfangreichen Pflichten ergeben sich aber auch Vereinfachungen:
So wird es in Zukunft nur noch eine federführende Aufsichtsbehörde geben, die sich anhand der Hauptniederlassung bestimmt. Weiterhin wird es in Europa endlich einen einheitlichen Datenschutz geben – wer diese Wettbewerbsgleichheit als Chance sieht und die neuen Herausforderungen zeitig angeht, kann hieraus sogar einen Wettbewerbsvorteil ziehen.

 

Es wird dringlich: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Corporate Social Responsibility in 2017

23

Dez

2016

Im Amtsblatt vom 15.11.2014 ist die EU Richtlinie zur Corporate Social Responsibility – CSR – veröffentlicht worden (RICHTLINIE 2014/95/EU). Diese wird 2017 in deutsches Recht überführt. Bisher liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Dieser wurde am 28. September 2016 verabschiedet und befindet sich nun in der Diskussion. Diese neue CSR-Richtlinie soll unternehmerische Gesellschaftsverantwortung […]

ebodenmueller 21:06

Im Amtsblatt vom 15.11.2014 ist die EU Richtlinie zur Corporate Social Responsibility – CSR – veröffentlicht worden (RICHTLINIE 2014/95/EU). Diese wird 2017 in deutsches Recht überführt. Bisher liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Dieser wurde am 28. September 2016 verabschiedet und befindet sich nun in der Diskussion.

Diese neue CSR-Richtlinie soll unternehmerische Gesellschaftsverantwortung europaweit gesetzlich regeln.  Spätestens nach Verabschiedung des o. g. Entwurfs ist deutlich erkennbar, dass es sich bei der CSR-Thematik nicht (mehr) um einen sog. zahnlosen Tiger handelt. Die Unternehmen werden i. d. R. über den Lagebericht reporten müssen. Die neuen Reglungen werden sich u. a. im § 289 ff HGB niederschlagen. Da der verfügbare Zeitraum zur Einführung eines entsprechenden Kontrollsystems zur Erfüllung der Berichtspflichten sehr kurz ist, sollten die Unternehmen entsprechende Projekte zur Einführung der CSR Richtlinie schon jetzt planen. Der Handlungsdruck erhöht sich zudem durch die geplanten Strafzahlungen, die je nach Unternehmensgröße 10 Mio. EUR und mehr betragen können. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR tätigen, 20 Mio. Bilanzsumme ausweisen sowie im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Zudem stehen erst einmal Kapitalgesellschaften und Versicherungen im Fokus. Aufgrund der Diskussion um den aktuellen Gesetzesentwurf ist allerdings davon auszugehen, dass der Anwendungsbereich auch auf Nicht-Kapitalgesellschaften ausgeweitet wird.

Im Gesetzesentwurf zu § 289c HGB erfolgt eine Auflistung des Inhalts der nichtfinanziellen Berichterstattung:
1)    Umweltbelange
2)    Arbeitnehmerbelange
3)    Sozialbelange
4)    Achtung der Menschenrechte
5)    Bekämpfung der Korruption

Besonders hervorzuheben sind die notwendigen Angaben zu den Lieferketten von Unternehmen. Auch wenn das Gesetz versucht, mittelbare Auswirkungen auf KMUs  zu verhindern, ist nicht auszuschließen, dass auch nicht berichtspflichtige Unternehmen Auswirkungen auf Ihre Organisation feststellen werden, und zwar in dem Moment, wenn KMU für berichtspflichtige Unternehmen tätig werden und sich dadurch eine mittelbare Berichtspflicht ergibt.

Bevor Sie ein CSR-Projekt starten, beachten Sie, dass unterschiedliche Regelwerke bereits Teile der CSR-Anforderungen umsetzen. So sieht der Nachhaltigkeitsrat z. B. durch den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) die CSR-Richtlinie als erfüllt an. Allerdings bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber final verfährt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass Unternehmen nicht mehrfach die gleichen Daten für unterschiedliche Anforderungen erheben. Außerdem empfiehlt es sich, die erhobenen Daten nicht nur für die notwendigen Berichtspflichten zu erheben. Ggf. lassen sich auch mit nichtfinanziellen Informationen Kennzahlen und Steuerungsmechanismen etablieren (jenseits der CSR-Richtlinie).  Ein Beispiel hierzu wäre das Controlling von Reisekosten über den CO2-Ausstoß.

Auch wenn zurzeit nur ein Gesetzesentwurf vorliegt und noch keine vollständige Klarheit besteht,  unterstützen Sie gerne bei Ihren Überlegungen. Das BWI-Bau arbeitet aktuell an einem Vorschlag zur Umsetzung der CSR-Anforderung mittels IT-gestützter Systeme. Ihr Ansprechpartner: CISA Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, Ressortleiter IT- getützte Geschäftsprozesse / Rechnungswesen und ARGEN

Baufachwirte als Change-Manager – sie kennen die Instrumente zur Unternehmenssteuerung

28

Jul

2016

Die fortschreitende Digitalisierung greift in immer mehr Geschäftsprozesse ein und vergrößert damit gleichzeitig die Notwendigkeit nach einem übergreifend aufgestellten Steuerungsprozess. Die selbstverständliche Basis dafür ist das Zahlenwerk des Unternehmens. Natürlich liefern die Finanzbuchhaltung und das interne Rechnungswesen dem Unternehmer eine Momentaufnahme seines Vermögensstatus. Aber: Zahlreiche Unternehmer kämpfen mangels eigener betriebswirtschaftlicher Vorbildung und mangels entsprechend breit […]

ebodenmueller 14:11

Die fortschreitende Digitalisierung greift in immer mehr Geschäftsprozesse ein und vergrößert damit gleichzeitig die Notwendigkeit nach einem übergreifend aufgestellten Steuerungsprozess. Die selbstverständliche Basis dafür ist das Zahlenwerk des Unternehmens.

Natürlich liefern die Finanzbuchhaltung und das interne Rechnungswesen dem Unternehmer eine Momentaufnahme seines Vermögensstatus. Aber: Zahlreiche Unternehmer kämpfen mangels eigener betriebswirtschaftlicher Vorbildung und mangels entsprechend breit qualifizierter kaufmännischer Mitarbeiter damit, die vorliegenden Zahlen richtig zu interpretieren oder aber die verfügbaren Informationspotentiale auszuschöpfen.

CISA, Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, u. a. in unserem Baufachwirt-Lehrgang Referent für die Liquiditätssicherung, nennt hierzu folgendes Beispiel:
Ein Unternehmen U bucht zeitnah alle Ein- und Ausgangsrechnungen. Zudem erstellt es regelmäßig eine OP-Liste (Offene Posten). Der Bankier des Unternehmens fordert eine Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Der Unternehmer U beauftragt einen Mitarbeiter, die Daten in mühevoller Kleinarbeit auszuschreiben bzw. zu ermitteln.

In unserem Beispiel wird der Unternehmer U sicherlich zeitnah eine Information erhalten. Aber:
1.    Eine manuelle Erstellung von Listen birgt ein hohes Fehlerpotential.
2.    Es fehlt die Wiederholbarkeit (in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen).
3.    Es gibt mittlerweile bei fast jeder Software die Möglichkeit, einen Datenexport im sog. CSV-Verfahren durchzuführen). Sollte Ihr Softwarehaus Ihnen mitteilen, dass Ihre Daten nicht mittels Excel abgefragt oder ausgewertet werden können, so verlangen Sie ggf. die Erstellung der GoBD-Daten für den Z3-Export. Diese Daten muss Ihre Finanzbuchhaltung liefern können. Sie erhalten dann XML-basierte Informationen, die in Excel ausgewertet werden können (oder auch in Access). Achten Sie bei der Datenbeschaffung darauf, Daten aus den „richtigen“ Quellen zu beziehen.

So hätte unser Unternehmer U / der Kaufmännische Leiter / Mitarbeiter XY die Zahlungsziele im Kalenderwochenformat ausweisen und dann mittels geeigneter Tabellenkalkulationsfunktionen die wöchentlichen Zahlungsströme ermitteln können.

Generell bereitet die Erfassungsseite bei den meisten Unternehmen keine Probleme. Im Gegenteil: Häufig sind sogar regelrechte Zahlenfriedhöfe vorhanden. Viel wichtiger ist es, die Daten sinnvoll zu strukturieren und eine valide Ausgangsposition zu ermitteln.

Baufachwirte lernen in unserem Kombi-Studium zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Baufachwirt, nach welchen Kriterien eine sinnvolle Ist-Analyse erstellt wird und wie sie alle Reports  nach Ihrer Nützlichkeit bewerten.

Ein Muss sind z. B.:
(1)    Summen- und Saldenliste (mit aktuellen EB-Werten)
(2)    Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
(3)    OP-Listen (Diese geben u. a. einen Überblick, mit welcher Qualität Ihre Buchhaltung arbeitet.)
(4)    Debitoren- und Kreditorensaldenlisten
(5)    Listen zum Auftragsbestandstand
(6)    Listen zur Liquidität
(7)    Report zur Ermittlung/Bewertung der unfertigen Leistungen
Die Zahlen im externen und internen Rechnungswesen müssen ebenso wie die Kalkulation miteinander vernetzt sein. Im Baufachwirt-Lehrgang werden Überleitungsrechnungen zwischen den Rechenwerken anschaulich dargestellt und mittels Übungen vertieft.

Stellt man jedoch fest, dass wesentliche Informationen vermisst werden, wird schnell der Ruf nach einer neuen Software bzw. nach Softwareergänzungen laut. Allerdings sollte vor jeder Neuanschaffung zunächst einmal Klarheit darüber herrschen, in welcher Aufbereitung Sie die notwendigen Daten benötigen. Nutzen Sie dazu vorhandene Tools wie z. B. Excel oder Access, deren Leistungsspektrum wesentlich breiter ist, als viele Unternehmen es nutzen. Erstellen Sie auch für kleinere „Add-Ons“ eines Softwareherstellers Pflichtenhefte. Das erspart beiden Seiten – dem Softwarehaus und Ihnen als Kunden – Ärger über Zeit- und Geldverlust.

Sie wissen nicht, ob Ihre Zahlen belastbar sind oder wie Sie bzw. Ihre Mitarbeiter sich gängige Werkzeuge wie Excel und Access zunutze machen? Sprechen Sie uns an und wir zeigen nicht nur den Baufachwirten in unseren Kursen, wie man damit effizient arbeiten kann, sondern zeigen gerne auch Ihnen, wie es funktioniert bzw. wir erstellen diese Tools für Sie; bei Bedarf übernehmen wir sogar das monatliche Reporting zu den Banken oder beraten Sie ggf. über ein Outsourcing Ihrer Buchhaltung, falls es hier an der erforderlichen Qualität mangelt.

Vielleicht haben Sie aber auch einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin, die das notwendige Rüstzeug gerne erlernen möchte? Dann wäre es sicher eine Überlegung wert, über eine Fortbildung zum Baufachwirt / zur Baufachwirtin nachzudenken! Im BWI-Bau finden Sie auch dazu die richtigen Ansprechpartner.

Achtung – der Countdown läuft: Am 15. August 2016 startet das Online-Voting zum Tutor des Jahres! Voten Sie für Dr. Christian Keidel und erobern Sie mit uns für ihn den Fernstudienpreis 2017!