Kalkulation und VOB: Neues BGH-Urteil macht Fachtagung Baubetriebswirtschaft hochaktuell!

8

Sep

2019

Der BGH hat mit Urteil vom 8.8.2019 – Az.: VII ZR 34/18 (IBRRS 2019, 2648) bisher praktizierte Preisgestaltungen bei VOB-Verträgen grundlegend geändert: In seinem Grundsatzurteil hält er fest, dass die Preisbildung bei § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B den Vertragsparteien obliegt, mit der Konsequenz des Endes der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung. Bei Nichteinigung sind tatsächlich erforderliche […]

ebodenmueller 15:54

Der BGH hat mit Urteil vom 8.8.2019 – Az.: VII ZR 34/18 (IBRRS 2019, 2648) bisher praktizierte Preisgestaltungen bei VOB-Verträgen grundlegend geändert:

In seinem Grundsatzurteil hält er fest, dass die Preisbildung bei § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B den
Vertragsparteien obliegt, mit der Konsequenz des Endes der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung. Bei
Nichteinigung sind tatsächlich erforderliche Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich (§§ 133, 157 BGB; § 2  Abs. 3 Nr. 2 VOB/B).

Selbstverständlich berücksichtigen wir in allen unseren weiteren Baurechts-Seminaren dieses und weitere zentrale Urteile der aktuellen Rechtsprechung. Wie wir gestern auch bei der Auftaktveranstaltung des 5. Studienganges zum Master Baurecht an der FH Münster wieder feststellen konnten, ist im Moment so viel Bewegung in der baujuristischen Rechtsprechung, dass die Unternehmen kaum noch hinterher kommen mit der Fortbildung ihrer Mitarbeiter*innen.

Natürlich sind wir ganz aktuell dabei:

Am 27. September 2019 mit einem Wissens-Update „Kalkulation und VOB“ bei unserer Fachtagung Baubetriebswirtschaft, einer offenen Veranstaltung, zu der man sich auch weiterhin anmelden kann!

Am 19.9.2019 in dem 6. Kontaktseminar unseres 45. Baufachwirt-Kurses – und selbstverständlich auch in dem im November startenden 46. Kurs!

In unseren Zertifikatskursen Bauleitung und Bauabrechnung, die ebenfalls in Kürze starten.