Nachhaltigkeit: Schwer verdauliche Kost

24

Nov

2021

Wie geläufig ist Ihnen beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der GRI-Katalog? Die Dynamik des Wandels beschleunigt sich unaufhaltsam, die Abstände zwischen revolutionären Entwicklungsschritten werden immer kürzer und immer mehr Veränderungen finden nicht nur parallel statt, sondern verstärken sich auch noch gegenseitig. Allein an den drei Stichworten Digitalisierung – BIM – LEAN kann man diese Beobachtung […]

ebodenmueller 11:22

Wie geläufig ist Ihnen beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der GRI-Katalog?

Die Dynamik des Wandels beschleunigt sich unaufhaltsam, die Abstände zwischen revolutionären Entwicklungsschritten werden immer kürzer und immer mehr Veränderungen finden nicht nur parallel statt, sondern verstärken sich auch noch gegenseitig. Allein an den drei Stichworten Digitalisierung – BIM – LEAN kann man diese Beobachtung in Bauunternehmen verifizieren.

Auch mit Compliance-Management, Corporate Social Responsibility und Datenschutzgrundverordnung haben Bauunternehmen sich auseinandergesetzt – dann ist eine EU-Taxonomie doch einfach nur ein weiteres Puzzlesteinchen. Oder?

Nicht ganz: Mit der Taxonomie-Verordnung führt die EU neue Spielregeln am Markt ein. Ziel ist eine nachhaltige Marktwirtschaft, zu der die EU-Taxonomie-Verordnung sechs Detail-Nachhaltigkeitsziele aufstellt, die allesamt eingehalten werden müssen. Hinzu kommt ab 2021 noch eine Sozial-Taxonomie. Wichtig ist, dass die EU-Taxonomie-Verordnung eine unmittelbare Bindungswirkung hat, d. h. die EU-Kommission macht über so genannte delegierte Rechtsakte ganz konkrete Umsetzungsvorgaben. Eine Konsequenz daraus ist bereits das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz (LkSG).

Um diesen neuen nachhaltigen „Markt-Kosmos“ zu etablieren, nutzt die Taxonomie-Verordnung die Finanzwirtschaft, um realwirtschaftliche Strukturen und Prozesse zu beeinflussen. Finanzdienstleister und kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen bereits ab 2021 nachhaltig agieren, die Berichtspflicht der Realwirtschaft wird erst 2022 greifen. Mittelbare Auswirkungen sind aber z. B. jetzt bereits über den Empfang von Darlehen von Finanzdienstleistern zu erwarten: Wenn Darlehen nur für nachweisbar nachhaltige Verwendungszwecke vergeben werden, dann wirkt sich das unmittelbar auf Unterehmen aller Größenordnungen und über die gesamte Wertschöpfungskette Bau aus. Nicht nur die Konditionen im Vertragsmanagement werden sich ändern, sondern das gesamte Berichtswesen wird sich über vollkommen neue Kennziffern definieren wie z. B. die CO2-Bilanzierung. Erwartet wird, dass die EU-Taxonomie künftig mehr Transparenz und Vergleichbarkeit schafft.

Je besser es den Unternehmen zukünftig gelingt, die Datenqualität z. B. über eigenschaftsorientierte Informationen zu erhöhen, umso besser werden sie im Sinne der EU-Taxonomie berichtsfähig sein. In Verbingung mit einem effizienten Datenmanagement wird daraus der Schlüssel, um die Komplexität der gegebenen Regelvielfalt zu bewältigen und diesen ganzen Entwicklungen ihren bürokratischen Schrecken zu nehmen.

Für seine Mitgliedsunternehmen organisiert der Bauindustrieverband NRW am 7. Dezember 2021 einen speziellen Hochschultag zum Thema Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt stehen Beispiele aus Lehr und Praxis, die Mut machen, sich auf Nachhaltigkeit einzulassen, ohne die legitimen Renditeziele wirtschaftlichen Handelns aus den Augen zu verlieren.

Der Hochschultag findet aufgrund der aktuellen Corona-Situation online statt; Anmeldungen sind noch möglich.

Prozesse analysieren – standardisieren – digitalisieren!

6

Aug

2021

Die Digitalisierung in der Bauwirtschaft ist nicht eine Frage nach dem „Wann“, sondern nach dem „Wie“ – und dem „Wie schnell?“! Aber: Ob der Wandel vom analogen hin zum digitalen Arbeiten funktioniert, entscheidet sich auf der Ebene der Prozesse! In dem Maße, wie der Markt der IT-Lösungen zu immer neuen Gestaltungsoptionen führt, wächst auch das […]

ebodenmueller 05:43

Die Digitalisierung in der Bauwirtschaft ist nicht eine Frage nach dem „Wann“, sondern nach dem „Wie“ – und dem „Wie schnell?“!

Aber: Ob der Wandel vom analogen hin zum digitalen Arbeiten funktioniert, entscheidet sich auf der Ebene der Prozesse! In dem Maße, wie der Markt der IT-Lösungen zu immer neuen Gestaltungsoptionen führt, wächst auch das Gefühl der Überforderung, Enttäuschung bis hin zur abwartenden Verweigerung und damit zu einer viel zu geringen Verwendungsintensität digitaler Methoden und Instrumente in den Bauunternehmen im Vergleich zu anderen Branchen. Damit vor allem der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“.

Als problematisch erweist sich jedoch in vielen Bauunternehmen zusätzlich, dass im Zuge früherer Rezessionen u. a. aus Kostengründen speziell die Organisationsabteilungen abgebaut bzw. durch reine IT-Abteilungen ersetzt wurden. Solange die IT-Softwaresysteme relativ starr waren und sich die Abläufe aus dieser Starrheit heraus nach der IT richten mussten, war das tolerabel. Mittlerweile ist die IT jedoch so flexibel, dass es nun an den Unternehmen ist zu sagen, wie sie ihre Abläufe gestalten und optimieren wollen. Wenn aber mangels Organisations-Know-how diese strategische Gestaltungsaufgabe nicht mehr in den Unternehmen geleistet werden kann, werden häufig bestehende Prozesse nur eins zu eins digitalisiert, aber nicht optimiert. Deshalb haben erste Bauunternehmen bereits wieder angefangen, Spezialisten für Organisationsentwicklung einzustellen.

Um aber erfassen zu können, was insbesondere bei der Prozessananlyse wichtig ist, haben wir ein Seminar zum Workflowmnagement konzipiert. In diesem Seminar lernen Sie anhand von zahlreichen praktischen Beispielen, wie man Arbeitsprozesse systematisch untersucht, so dass die Ergebnisse eine aussagefähige Basis für Ihre bzw. die Entscheidungen Ihres Unternehmens bilden. Wir betrachten insbesondere auch die bereichsübergreifenden Schnittstellen und erzielen so ganzheitliche Nutzeneffekte in der Digitalisierung bzw. in einem effizienten Workflowmanagement!

EU-Taxonomie: Konsequenzen für Bauunternehmen

21

Jun

2021

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Hauptfaktor wirtschaftlichen Handelns. Allerdings steckt in der praktischen Umsetzung ein erhebliches Risiko, nicht nur zwischen Staaten bzw. Staatenverbünden, sondern auch zwischen und innerhalb von Organisationen und Unternehmen. Im Rahmen der Globalisierung ist die Vernetzung vielfältiger Ziele und Strategien unabdingbar. Die Abstimmung der unterschiedlichen strategischen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung kann […]

ebodenmueller 15:30

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Hauptfaktor wirtschaftlichen Handelns. Allerdings steckt in der praktischen Umsetzung ein erhebliches Risiko, nicht nur zwischen Staaten bzw. Staatenverbünden, sondern auch zwischen und innerhalb von Organisationen und Unternehmen. Im Rahmen der Globalisierung ist die Vernetzung vielfältiger Ziele und Strategien unabdingbar. Die Abstimmung der unterschiedlichen strategischen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung kann nicht isoliert betrachtet werden und begründet somit eine wachsende Herausforderung für jeden Unternehmer.

Aufhalten lässt sich diese Entwicklung nicht, zumal die beiden Detailfaktoren Ressourcenknappheit und Klimawandel immer dringlicher zum Handeln zwingen und die Geschwindigkeit hin zu nachhaltigem Verhalten noch verstärken.

In seiner Funktion als Betriebswirtschaftliches Kompetenzzentrum des HDB hat das BWI-Bau einen Leitfaden für die Mitgliedsunternehmen der bauindustriellen Landesverbände erarbeitet, in dem in Kurzfassung erläutert wird, wie sich die EU speziell für Bauunternehmen den Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit denkt. Dabei ist es unvermeidbar, dass alle Regelungen sehr umfangreich ausfallen, denn Nachhaltigkeit bestimmt unsere gesamte Lebenswirklichkeit und ist somit ebenso komplex wie diese.

Die Herausforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit sind vielfältig: Zusammenhänge zu einem CSR-konformen Berichtswesen zählen ebenso dazu wie eine vertiefende Betrachtung sog. Key Performance Indikatoren (KPI). Darüber hinaus eifern gerade hier zahlreiche Standardsetter um die Vormachtstellung ihrer speziellen Sichtweisen, was die Nachgvollziehbarkeit mancher Maßnahmen speziell für den Mittelstand nicht unbedingt erleichtert.

Vereinfacht und in Kürze gesagt, plant die Europäische Union im Zuge des Green Deals eine grundlegende Neustrukturierung des EU-Wirtschafts-systems. Dabei versteht man unter der EU-Taxonomie ein mess- und vergleichbar gestaltetes Kriteriensystem zur Information von Investoren und NGOs über die Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird perspektivisch durch die Aktualisierung der CSR-Richtlinie deutlich ausgeweitet und ein weitaus größerer Kreis von Unternehmen wird sich auf gesetzliche Anforderungen zur CSR-Berichterstattung einstellen müssen. Nachhaltigkeit wird einen Einfluss auf Auftragsvergabe, Rating, Versicherungsverträge sowie weitere wirtschaftliche Transaktionen haben. Wer nicht nachweisbar nachhaltig handelt, der wird Nachteile beim Rating, bei der Gewinnung von Kunden sowie generell beim Abschluss von Verträgen haben.

Von einem strukturierten Gesetzgebungsverfahren, so wie es die Bundesbürger kennen, ist die aktuelle Entwicklung weit entfernt. Dies ist nicht nur dem generell schwer greifbaren Tatbestand der Nachhaltigkeit geschuldet, sondern auch der großen Zahl an Standardsettern, die hier im Interesse ihrer Partikularziele versuchen, Einfluss zu nehmen. Daraus erwächst in Teilen ein Wettbewerb der Institutionen um die Deutungshoheit in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit.

Auch das Rechnungswesen wird in Zukunft durch Nachhaltigkeit geprägt sein. Neben einer Ergänzung des Lageberichts bzw. des Berichtswesens werden auch Buchungen beeinflusst werden. Zum Beispiel werden einzelne, nachhaltigkeitsbezogene Eigenschaften eines Anlagegutes die Abschreibung beeinflussen o. ä. Handels- und Steuerrecht sowie weitere Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden beeinflusst.

Nicht zuletzt werden Strukturen und Prozesse in Unternehmen teilweise bestimmte Freiheitsgrade verlieren. Nur wer das Thema Nachhaltigkeit korrekt erfasst, kann sich Spielräume erhalten.

Die Gestaltung der Rahmenbedingungen ist für die Umwandlung hin zu einer nachhaltigen Marktwirtschaft vordringlich. Dazu zählt z. B. das Steuersystem. Neben dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung würde in einem solchen Fall die Nachhaltigkeit als weiteres Leitprinzip hinzukommen.

Weitere Rahmenbedingungen betreffen z. B. das Thema Vertragsrecht. Ausschreibungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern sollten dann beispielsweise nachhaltiges Verhalten honorieren.

BWI-Bau-seitig werden wir die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und auch unsere Aktivitäten rund um Beratung, Weiterbildung und Information im Hinblick auf das Thema der Nachhaltigkeit intensivieren.

Präsenz – Online – Hybrid: Wie hätten Sie es denn gerne?

3

Dez

2020

Auch wenn wir zur Zeit alle vom Prinzip Hoffnung leben – auf den Impfstoff, auf ein Wiederkehren der Vielfalt persönlicher Kontakte, auf die bereichernden Erfahrungen zahlreicher Events – so reift doch auch die Erkenntnis, dass unser Leben auch im nächsten Jahr noch einige Zeit durch die Pandemie eingeschränkt sein wird. Allein – der Wartemodus hilft […]

ebodenmueller 15:00

Auch wenn wir zur Zeit alle vom Prinzip Hoffnung leben – auf den Impfstoff, auf ein Wiederkehren der Vielfalt persönlicher Kontakte, auf die bereichernden Erfahrungen zahlreicher Events – so reift doch auch die Erkenntnis, dass unser Leben auch im nächsten Jahr noch einige Zeit durch die Pandemie eingeschränkt sein wird.

Allein – der Wartemodus hilft nicht weiter! Im Gegenteil: Gerade in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten wächst der Beratungs- und Schulungsbedarf der Bauunternehmen – einer der Gründe, weshalb wir bereits in 2020 ein enormes Leistungsspektrum aufrechterhalten haben und dies auch für 2021 planen. Hier geht es uns genauso wie vielen Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette Bau.

In unserer Funktion als Kompetenzzentrum Betriebswirtschaft der deutschen Bauindustrie stellen wir den Mitgliedsunternehmen der bauindustriellen Landesverbände nicht nur praxisorientierte Leitfäden zu aktuellen Themen zur Verfügung, sondern bieten auch zahlreiche Online-Schulungen von unterschiedlicher Dauer an: Kleine Tutorials von max. einstündiger Dauer sind genauso dabei wie vollständige Tagesseminare. An dieser Stelle bedanken wir uns ausdrücklich auch bei unseren engagierten Arbeitspartnern, die sich willig in die Regeln und Routinen der Online-Tools einarbeiten!

So bieten wir immer mehr Veranstaltunen online oder hybrid an, d. h. mit alternativer Wahlmöglichkeit zwischen persönlicher Anwesenheit oder digitaler Teilnahme.

Inhouse-Anfragen konzentrieren sich eher auf Durchführungsarten in Präsenz, während alle überbetrieblichen Veranstaltungen bis auf Weiteres online durchgeführt werden.

Tausende TGA-Ingenieure fehlen in der öffentlichen Bauverwaltung

15

Mai

2019

Seit Oktober 2017 bearbeiten wir im Auftrage zunächst des Bundesbauministerium (bis 2018: BMUB, ab 2018: BMI) ein Forschungsprojekt, in dem ein Konzept entwickelt werden sollte, wie man Ingenieurnachwuchs für die öffentliche Bauverwaltung gewinnen kann. Ein besonderer Schwerpunkt sollte hierbei auf das Aufgabengebiet der Technischen Gebäudeausrüstung gelegt werden. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurden auch verschiedene Maßnahmen […]

ebodenmueller 09:56

Seit Oktober 2017 bearbeiten wir im Auftrage zunächst des Bundesbauministerium (bis 2018: BMUB, ab 2018: BMI) ein Forschungsprojekt, in dem ein Konzept entwickelt werden sollte, wie man Ingenieurnachwuchs für die öffentliche Bauverwaltung gewinnen kann. Ein besonderer Schwerpunkt sollte hierbei auf das Aufgabengebiet der Technischen Gebäudeausrüstung gelegt werden. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurden auch verschiedene Maßnahmen budgetiert, die vom BWI-Bau als Forschungsnehmer bis Ende 2019 umgesetzt werden.

Eine dieser Maßnahmen ist die Verbreitung eines Fachartikels, in dem die Ergebnisse aus dem ersten Teil des Forschungsprojektes – einer Recherche zu Bestand und Bedarf einschl. einer 10-Jahres-Prognose des Ingenieurbedarfes bei der öffentlichen Bauverwaltung – beschrieben werden sollten.

Diese Erhebung wurde von Dr. Enno Paulsen, Ressortleiter Branchenanalyse / Baumarktökonomie im BWI-Bau, durchgeführt. Die Ergebniszusammenfassung finden Sie z. B. in den XING-Gruppen Bauwesen bzw. TGA sowie auch auf der BWI-Bau-Unternehmensseite in Xing oder auch unter diesem Link.

Digitalisierung: Anforderungen an Mitarbeiter, Strukturen und Prozesse

12

Okt

2017

Der Veränderungsdruck, der auf Unternehmen aller Branchen im Zuge der Digitalisierung lastet, hat verglichen zu technologischen, organisatorischen oder methodischen Innovatioenen und Revolutionen eine grundlegend andere Qualität: Digitalisierung greift gleichzeitig und allumfassend in Systeme aller Art, aller Branchen und Organisationen ein. Ergo können Veränderungen nicht mehr isoliert betrachtet, analysiert und hinsichtlich des Umgehens mit ihnen bewertet […]

ebodenmueller 09:25

Der Veränderungsdruck, der auf Unternehmen aller Branchen im Zuge der Digitalisierung lastet, hat verglichen zu technologischen, organisatorischen oder methodischen Innovatioenen und Revolutionen eine grundlegend andere Qualität: Digitalisierung greift gleichzeitig und allumfassend in Systeme aller Art, aller Branchen und Organisationen ein. Ergo können Veränderungen nicht mehr isoliert betrachtet, analysiert und hinsichtlich des Umgehens mit ihnen bewertet werden, sondern Unternehmen werden als Ganzes regelrecht durch die Mangel gedreht – es sei denn, sie haben eine funktionierende Digitalisierungsstrategie.

Wie wichtig diese ist, stellen immer mehr Bauunternehmen fest, bedauerlicherweise häufig erst, nachdem sich in einem ersten Anlauf entsprechend unbefriedigende Ergebnisse eingestellt haben.

Beispiel: Eine 1-zu-1-Digitalisierung kann Prozessabläufe beschleunigen – aber nicht automatisch verbessern! Digitalisierung kann erst dann ihre vollen Nutzeneffekte entfalten, wenn ihre Potenziale in der Gestaltung anderer Prozessabläufe ausgeschöpft werden.

Dafür müssen Unternehmen aber zunächst einmal genau wissen, was sie tun und wie sie dies tun. Unternehmen, die ihre eigenen Prozesse auf allen Ebenen und in allen Funktionen nicht genau kennen, können bei der Digitalisierung auch nicht die richtigen Fragen stellen und werden deshalb auch kaum eine passende Strategie entwickeln.

Oliver Bahr, Bauingenieur und Organisationsspezialist, hat für uns ein Seminar entwickelt, in dem wir Ihnen zeigen, welche Anforderungen sich aus der Digitalisierung für Strukturen, Prozesse und Mitarbeiter ergeben und welche Fragen Sie innerhalb Ihrer eigenen Organisation stellen und beantworten müssen. Anhand ausgewählter Beispiele aus dem typischen baubezogenen Softwaremarkt demonstrieren wir Ihnen die Unterschiede einzelner Entscheidungen, denn:

Prinzipiell macht Digitalisierung (fast) alles möglich, aber wenn die Entscheidungen getroffen sind, ist der Erfolg eher eine Frage der konsequenten Standardisierung und der deterministischen Beschneidung von Verfahrensspielräumen!

Sie wollen wissen, ob dieses Seminar für Sie geeignet ist? Hier finden Sie einige Fragen, mit denen Sie Ihr Wissen checken können. Wenn Sie drei oder mehr Fragen nicht beantworten können, wird Ihnen unser Seminar mit Sicherheit weiterhelfen!

 

Innovationen in der Weiterbildung – BWI-Bau-Know-how auf den Punkt gebracht

16

Mai

2017

Wir bringen die Baubetriebswirtschaft in die Praxis – getreu unserem Slogan konzipieren wir kontinuierlich neue Seminarangebote für Unternehmer und Mitarbeiter in Bauunternehmen und alle in der Wertschöpfungskette Bau mit diesen verbundenen Beteiligten. Aktuelle Beispiele sind: – Umsatzsteuerliche Fragen: Rechnungen richtig stellen am 17. Mai 2017 – Unverhofft in der Planungsverantwortung – Risiken richtig einschätzen und […]

ebodenmueller 12:36

Wir bringen die Baubetriebswirtschaft in die Praxis – getreu unserem Slogan konzipieren wir kontinuierlich neue Seminarangebote für Unternehmer und Mitarbeiter in Bauunternehmen und alle in der Wertschöpfungskette Bau mit diesen verbundenen Beteiligten. Aktuelle Beispiele sind:

Umsatzsteuerliche Fragen: Rechnungen richtig stellen am 17. Mai 2017

Unverhofft in der Planungsverantwortung – Risiken richtig einschätzen und vermeiden am 13. Juli 2017

Kompaktkurs: Baubetriebliches Finanz- und Rechnungswesen im September 2017 (Fünf Tage in zwei Modulen)

Das neue Bauvertragsrecht 2018 am 12. September 2017

Digitale Unternehmenskultur: Anforderungen an Mitarbeiter, Strukturen und Prozesse am 27. September 2017

Zertifizierter Bauabrechner m/w – 28. September 2017 bis 21. April 2018 (11 Tage in fünf Modulen)

 

Alle Konzepte orientieren sich an den aktuellen Herausforderungen der Bauunternehmen und stehen auch für unser wichtigstes Markenzeichen: den Dreiklang von Beratung – Weiterbildung – Information. Eines der wichtigsten Instrumente zur Marktforschung, welche Themen,  Problemstellungen, Fragen die Praxis umreiben, sind unsere Beurteilungsbögen, die wir bei unseren Seminarveranstaltungen austeilen und konsequenz auswerten – nicht nur im Interesse eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, sondern auch, um frühestmöglich neue Themen zu finden, für die wir dann Arbeitshilfen entwickeln können. Alle Themen, die wir in unseren regelmäßig fortgeschriebenen Veranstaltungskatalog aufnehmen, werden von unserer Kollegin, Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Petra Vaut, koordiniert.

Wie intensiv unsere Zusammenarbeit mit den Praktikern in den Unternehmen ist, beweist auch die Ausweitung unserer Erfahrungsaustausche um die Themen Compliance und Personal (1. Sitzung am 19. Oktober 2017). Sie haben Interesse an einer Teilnahme an unseren Erfa-Kreisen? Dann freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme: E.Bodenmueller@BWI-Bau.de

 

Es wird dringlich: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Corporate Social Responsibility in 2017

23

Dez

2016

Im Amtsblatt vom 15.11.2014 ist die EU Richtlinie zur Corporate Social Responsibility – CSR – veröffentlicht worden (RICHTLINIE 2014/95/EU). Diese wird 2017 in deutsches Recht überführt. Bisher liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Dieser wurde am 28. September 2016 verabschiedet und befindet sich nun in der Diskussion. Diese neue CSR-Richtlinie soll unternehmerische Gesellschaftsverantwortung […]

ebodenmueller 21:06

Im Amtsblatt vom 15.11.2014 ist die EU Richtlinie zur Corporate Social Responsibility – CSR – veröffentlicht worden (RICHTLINIE 2014/95/EU). Diese wird 2017 in deutsches Recht überführt. Bisher liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Dieser wurde am 28. September 2016 verabschiedet und befindet sich nun in der Diskussion.

Diese neue CSR-Richtlinie soll unternehmerische Gesellschaftsverantwortung europaweit gesetzlich regeln.  Spätestens nach Verabschiedung des o. g. Entwurfs ist deutlich erkennbar, dass es sich bei der CSR-Thematik nicht (mehr) um einen sog. zahnlosen Tiger handelt. Die Unternehmen werden i. d. R. über den Lagebericht reporten müssen. Die neuen Reglungen werden sich u. a. im § 289 ff HGB niederschlagen. Da der verfügbare Zeitraum zur Einführung eines entsprechenden Kontrollsystems zur Erfüllung der Berichtspflichten sehr kurz ist, sollten die Unternehmen entsprechende Projekte zur Einführung der CSR Richtlinie schon jetzt planen. Der Handlungsdruck erhöht sich zudem durch die geplanten Strafzahlungen, die je nach Unternehmensgröße 10 Mio. EUR und mehr betragen können. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR tätigen, 20 Mio. Bilanzsumme ausweisen sowie im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Zudem stehen erst einmal Kapitalgesellschaften und Versicherungen im Fokus. Aufgrund der Diskussion um den aktuellen Gesetzesentwurf ist allerdings davon auszugehen, dass der Anwendungsbereich auch auf Nicht-Kapitalgesellschaften ausgeweitet wird.

Im Gesetzesentwurf zu § 289c HGB erfolgt eine Auflistung des Inhalts der nichtfinanziellen Berichterstattung:
1)    Umweltbelange
2)    Arbeitnehmerbelange
3)    Sozialbelange
4)    Achtung der Menschenrechte
5)    Bekämpfung der Korruption

Besonders hervorzuheben sind die notwendigen Angaben zu den Lieferketten von Unternehmen. Auch wenn das Gesetz versucht, mittelbare Auswirkungen auf KMUs  zu verhindern, ist nicht auszuschließen, dass auch nicht berichtspflichtige Unternehmen Auswirkungen auf Ihre Organisation feststellen werden, und zwar in dem Moment, wenn KMU für berichtspflichtige Unternehmen tätig werden und sich dadurch eine mittelbare Berichtspflicht ergibt.

Bevor Sie ein CSR-Projekt starten, beachten Sie, dass unterschiedliche Regelwerke bereits Teile der CSR-Anforderungen umsetzen. So sieht der Nachhaltigkeitsrat z. B. durch den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) die CSR-Richtlinie als erfüllt an. Allerdings bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber final verfährt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass Unternehmen nicht mehrfach die gleichen Daten für unterschiedliche Anforderungen erheben. Außerdem empfiehlt es sich, die erhobenen Daten nicht nur für die notwendigen Berichtspflichten zu erheben. Ggf. lassen sich auch mit nichtfinanziellen Informationen Kennzahlen und Steuerungsmechanismen etablieren (jenseits der CSR-Richtlinie).  Ein Beispiel hierzu wäre das Controlling von Reisekosten über den CO2-Ausstoß.

Auch wenn zurzeit nur ein Gesetzesentwurf vorliegt und noch keine vollständige Klarheit besteht,  unterstützen Sie gerne bei Ihren Überlegungen. Das BWI-Bau arbeitet aktuell an einem Vorschlag zur Umsetzung der CSR-Anforderung mittels IT-gestützter Systeme. Ihr Ansprechpartner: CISA Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, Ressortleiter IT- getützte Geschäftsprozesse / Rechnungswesen und ARGEN

Forschungsauftrag Compliance: Entwicklung eines Best-Practice-Modells für Bauunternehmen

5

Dez

2016

Ein im Unternehmen eingeführtes und gelebtes Compliance-Management bildet die Grundlage, damit alle Mitarbeiter des Unternehmens Gesetze und Richtlinien einhalten, um so einen von unternehmensethischen Grundsätzen geprägten Umgang mit Auftraggebern, Lieferanten, Nachunternehmern und Mitarbeitern sicherzustellen. Da ein Compliance-Management aber oft als alleiniges Regelwerk für Großunternehmen (miss-)verstanden wird, das Bauhauptgewerbe hingegen stark von kleinen und mittelgroßen Bauunternehmen […]

ebodenmueller 14:26

Ein im Unternehmen eingeführtes und gelebtes Compliance-Management bildet die Grundlage, damit alle Mitarbeiter des Unternehmens Gesetze und Richtlinien einhalten, um so einen von unternehmensethischen Grundsätzen geprägten Umgang mit Auftraggebern, Lieferanten, Nachunternehmern und Mitarbeitern sicherzustellen. Da ein Compliance-Management aber oft als alleiniges Regelwerk für Großunternehmen (miss-)verstanden wird, das Bauhauptgewerbe hingegen stark von kleinen und mittelgroßen Bauunternehmen geprägt ist, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in der Initiative Forschung Bau einen Forschungsauftrag vergeben, den das BWI-Bau für sich entscheiden konnte. Untersuchungsgegenstand dieses Forschungsauftrages mit dem Titel: „Compliance-Management und Unternehmensethik in der Bauwirtschaft“ ist deshalb u. a. herauszufinden, wie es mit den Themen Compliance-Management und Unternehmensethik in der Baubranche bestellt ist.

Vor dem Hintergrund, dass Korruption und illegale Beschäftigung in der Baubranche weiterhin ein erhebliches Problem darstellen, können neben unternehmensexternen Kontrollmaßnahmen auch unternehmensinterne Präventionsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Compliance-Management-Systeme (CMC) und Werte-Management-Systeme (WMS) sind solche geeigneten Präventivmaßnahmen, die das Handeln aller Mitarbeiter eines Unternehmens an ethischen Grundsätzen ausrichten. So wirken CMS und WMS auf die gesamte Unternehmenskultur und fördern so grundsätzlich das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken.

In den vergangenen Jahren sind verschiedene standardisierte Compliance-Management-Systeme (CMS) und Werte-Management-Systeme (WMS) entwickelt worden, z. B. das EMB-Wertemanagement Bau des Bayerischen Bauindustrieverbandes, das Hamburger Compliance-Modell, die Zertifizierung Bau Compliance/Integrität sowie das Werte- und Compliance-Management-System der Immobilienwirtschaft.

Fraglich ist jedoch, ob diese CMS und WMS im Bauhauptgewerbe flächendeckend Einzug gehalten haben, ob sie das Einhalten von unternehmensethischen Grundsätzen wirklich sicherstellen können und welche Lösungen sich überhaupt für die Bauunternehmen unterschiedlicher Größe und Organisationsstruktur als Best-Practice-Lösung anbieten könnten.

Ziel des Projekts ist es, ausgehend von einer Bestandsaufnahme in den Unternehmen des Bauhauptgewerbes, über eine Bewertung vorhandener Compliance- und Werte-Management-Systeme (dies auch im Branchenvergleich) Best-Practice-Modelle aufzuzeigen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Baubranche – wie z. B. die oft geringe Wertschöpfungstiefe mit entsprechender Verflechtung in der Zusammenarbeit mit Nachunternehmen oder die starke Atomisierung mit einer Vielzahl von kleinen und mittelgroßen Bauunternehmen.

Das Forschungsprojekt mit einer Laufzeit bis Ende Januar 2018 gliedert sich in vier zentrale Arbeitsschritte:
1.    Bestandsaufnahme zur Einführung und Umsetzung von CMS und WMS in den Unternehmen des Bauhauptgewerbes mittels Online-Umfrage.
2.    Kritische Auseinandersetzung im Hinblick auf das „Gelebt werden“ von CMS und WMS in der Unternehmenswirklichkeit durch Einzelinterviews.
3.    Analyse und Bewertung der in der Bauwirtschaft eingesetzten CMS und WMS mit gleichzeitigem Blick in benachbarte Branchen.
4.    Entwicklung von Best-Practice-Lösungen im Hinblick auf bauspezifische Besonderheiten.

Für die Online-Befragung wird ein Fragebogen entwickelt, mit dessen Hilfe fundierte Aussagen zu relevanten Compliance-Themen gewonnen werden können. Der Fragebogen wird so konzipiert, dass er einerseits aus lenkenden Fragen mit vordefinierten Auswahlantworten besteht und andererseits die Möglichkeit der Einfügung von Kommentaren (freie Formulierungen) seitens der Befragungsklientel zulässt. Um eine möglichst repräsentative Anzahl von Unternehmen zu erreichen, erfolgt die online-Umfrage mit Unterstützung der Spitzenverbände der Bauwirtschaft.

Da aber mit einer Online-Umfrage alleine nicht herausgefunden werden kann, ob Compliance-Regeln tatsächlich gelebt werden oder ob es sich eher nur um Lippenbekenntnisse handelt, werden in einzelnen Unternehmen Interviews durchgeführt. Diese sollen mit Geschäftsführern und Compliance-Verantwortlichen, aber auch mit einzelnen Mitarbeitern geführt werden, da nur so festzustellen ist, ob die Systeme auch tatsächlich gelebt werden.

Je mehr Unternehmen sich an der Online-Umfrage, die in der 4. oder 5. Kalenderwoche 2017 startet (in Abhängigkeit von der der Freigabe des Fragebogens durch das BBSR) beteiligen, umso besser. Wir werden über den Start der Online-Umfrage zeitnah und in einer Vielzahl an Medien berichten.

Strategietreiber Digitalisierung: Schnittstellenoptimierung versus Partikularinteressen

26

Jan

2016

Grundsätzlich können Bauverträge aufgrund der mit ihnen immer nur näherungsweise abbildbaren Realität niemals „vollständig“ sein. Sie enthalten immer Unklarheiten, weil niemand im Vorhinein die Unwägbarkeiten, insbesondere bei allen „prototypischen“ Bauwerken, genau kennen kann. Die in der Vergangenheit vorrangig verfolgten Partikularinteressen aller am Baumarkt und seinen Wertschöpfungsprozessen beteiligten Parteien haben dazu geführt, dass die Risiken der […]

ebodenmueller 10:33

Grundsätzlich können Bauverträge aufgrund der mit ihnen immer nur näherungsweise abbildbaren Realität niemals „vollständig“ sein. Sie enthalten immer Unklarheiten, weil niemand im Vorhinein die Unwägbarkeiten, insbesondere bei allen „prototypischen“ Bauwerken, genau kennen kann.
Die in der Vergangenheit vorrangig verfolgten Partikularinteressen aller am Baumarkt und seinen Wertschöpfungsprozessen beteiligten Parteien haben dazu geführt, dass die Risiken der Bauausführung immer stärker einseitig zu Lasten der ausführenden Bauunternehmen verlagert werden.

Eine Chance weg von diesen ruinösen Marktbedingungen liegt für die Baubranche in der partnerschaftlichen Bauabwicklung, was sich über alle Projektphasen erstrecken kann – von der Beteiligung der Bauunternehmen an der Planung , über die gemeinsame Definition des Bausolls, die gemeinsame Risikoidentifikation und -bewertung bis hin zu neuen partnerschaftlichen Formen der Vergütung.

Zentrale Voraussetzung dafür ist aber, dass über die gesamte Wertschöpfungskette des Bauens Informationen und Daten eines Bauwerks zur Verfügung stehen, die miteinander geteilt werden können und mit denen alle beteiligten Parteien arbeiten können. Die digitale Abbildung aller das Bauwerk betreffenden Informationen ermöglicht die Verbesserung der Planungs- und Ausführungsqualität, weil Widersprüchlichkeiten zwischen unterschiedlichen Detailplänen frühzeitig aufgedeckt und die Probleme direkt vor Ort auf der Baustelle gelöst werden können.

Bei den Petersberger Strategietagen 2016 wird u. a. Dr.-Ing. Matthias Jacob, Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG, Stuttgart, darauf eingehen, was dies für die Wertschöpfungsprozesse im Bauunternehmen bedeutet. Wir würden uns freuen, auch Sie bei diesser exklusiven Veranstaltung für Bauunternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstände etc. begrüßen zu dürfen. Auf dem Petersberg in Königswinter mit einer langen Tradition als Zukunftsschmiede können Sie sich die Zeit nehmen, um sowohl von Referenten mit ausgewiesener Expertise im Hinblick auf die Digitalisierung von Geschäftsmodellen als auch von den Diskussionen mit Ihren Unternehmerkollegen zu profitieren.