Es wird dringlich: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Corporate Social Responsibility in 2017

23

Dez

2016

Im Amtsblatt vom 15.11.2014 ist die EU Richtlinie zur Corporate Social Responsibility – CSR – veröffentlicht worden (RICHTLINIE 2014/95/EU). Diese wird 2017 in deutsches Recht überführt. Bisher liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Dieser wurde am 28. September 2016 verabschiedet und befindet sich nun in der Diskussion. Diese neue CSR-Richtlinie soll unternehmerische Gesellschaftsverantwortung […]

ebodenmueller 21:06

Im Amtsblatt vom 15.11.2014 ist die EU Richtlinie zur Corporate Social Responsibility – CSR – veröffentlicht worden (RICHTLINIE 2014/95/EU). Diese wird 2017 in deutsches Recht überführt. Bisher liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Dieser wurde am 28. September 2016 verabschiedet und befindet sich nun in der Diskussion.

Diese neue CSR-Richtlinie soll unternehmerische Gesellschaftsverantwortung europaweit gesetzlich regeln.  Spätestens nach Verabschiedung des o. g. Entwurfs ist deutlich erkennbar, dass es sich bei der CSR-Thematik nicht (mehr) um einen sog. zahnlosen Tiger handelt. Die Unternehmen werden i. d. R. über den Lagebericht reporten müssen. Die neuen Reglungen werden sich u. a. im § 289 ff HGB niederschlagen. Da der verfügbare Zeitraum zur Einführung eines entsprechenden Kontrollsystems zur Erfüllung der Berichtspflichten sehr kurz ist, sollten die Unternehmen entsprechende Projekte zur Einführung der CSR Richtlinie schon jetzt planen. Der Handlungsdruck erhöht sich zudem durch die geplanten Strafzahlungen, die je nach Unternehmensgröße 10 Mio. EUR und mehr betragen können. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR tätigen, 20 Mio. Bilanzsumme ausweisen sowie im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Zudem stehen erst einmal Kapitalgesellschaften und Versicherungen im Fokus. Aufgrund der Diskussion um den aktuellen Gesetzesentwurf ist allerdings davon auszugehen, dass der Anwendungsbereich auch auf Nicht-Kapitalgesellschaften ausgeweitet wird.

Im Gesetzesentwurf zu § 289c HGB erfolgt eine Auflistung des Inhalts der nichtfinanziellen Berichterstattung:
1)    Umweltbelange
2)    Arbeitnehmerbelange
3)    Sozialbelange
4)    Achtung der Menschenrechte
5)    Bekämpfung der Korruption

Besonders hervorzuheben sind die notwendigen Angaben zu den Lieferketten von Unternehmen. Auch wenn das Gesetz versucht, mittelbare Auswirkungen auf KMUs  zu verhindern, ist nicht auszuschließen, dass auch nicht berichtspflichtige Unternehmen Auswirkungen auf Ihre Organisation feststellen werden, und zwar in dem Moment, wenn KMU für berichtspflichtige Unternehmen tätig werden und sich dadurch eine mittelbare Berichtspflicht ergibt.

Bevor Sie ein CSR-Projekt starten, beachten Sie, dass unterschiedliche Regelwerke bereits Teile der CSR-Anforderungen umsetzen. So sieht der Nachhaltigkeitsrat z. B. durch den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) die CSR-Richtlinie als erfüllt an. Allerdings bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber final verfährt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass Unternehmen nicht mehrfach die gleichen Daten für unterschiedliche Anforderungen erheben. Außerdem empfiehlt es sich, die erhobenen Daten nicht nur für die notwendigen Berichtspflichten zu erheben. Ggf. lassen sich auch mit nichtfinanziellen Informationen Kennzahlen und Steuerungsmechanismen etablieren (jenseits der CSR-Richtlinie).  Ein Beispiel hierzu wäre das Controlling von Reisekosten über den CO2-Ausstoß.

Auch wenn zurzeit nur ein Gesetzesentwurf vorliegt und noch keine vollständige Klarheit besteht,  unterstützen Sie gerne bei Ihren Überlegungen. Das BWI-Bau arbeitet aktuell an einem Vorschlag zur Umsetzung der CSR-Anforderung mittels IT-gestützter Systeme. Ihr Ansprechpartner: CISA Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, Ressortleiter IT- getützte Geschäftsprozesse / Rechnungswesen und ARGEN

Forschungsauftrag Compliance: Entwicklung eines Best-Practice-Modells für Bauunternehmen

5

Dez

2016

Ein im Unternehmen eingeführtes und gelebtes Compliance-Management bildet die Grundlage, damit alle Mitarbeiter des Unternehmens Gesetze und Richtlinien einhalten, um so einen von unternehmensethischen Grundsätzen geprägten Umgang mit Auftraggebern, Lieferanten, Nachunternehmern und Mitarbeitern sicherzustellen. Da ein Compliance-Management aber oft als alleiniges Regelwerk für Großunternehmen (miss-)verstanden wird, das Bauhauptgewerbe hingegen stark von kleinen und mittelgroßen Bauunternehmen […]

ebodenmueller 14:26

Ein im Unternehmen eingeführtes und gelebtes Compliance-Management bildet die Grundlage, damit alle Mitarbeiter des Unternehmens Gesetze und Richtlinien einhalten, um so einen von unternehmensethischen Grundsätzen geprägten Umgang mit Auftraggebern, Lieferanten, Nachunternehmern und Mitarbeitern sicherzustellen. Da ein Compliance-Management aber oft als alleiniges Regelwerk für Großunternehmen (miss-)verstanden wird, das Bauhauptgewerbe hingegen stark von kleinen und mittelgroßen Bauunternehmen geprägt ist, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in der Initiative Forschung Bau einen Forschungsauftrag vergeben, den das BWI-Bau für sich entscheiden konnte. Untersuchungsgegenstand dieses Forschungsauftrages mit dem Titel: „Compliance-Management und Unternehmensethik in der Bauwirtschaft“ ist deshalb u. a. herauszufinden, wie es mit den Themen Compliance-Management und Unternehmensethik in der Baubranche bestellt ist.

Vor dem Hintergrund, dass Korruption und illegale Beschäftigung in der Baubranche weiterhin ein erhebliches Problem darstellen, können neben unternehmensexternen Kontrollmaßnahmen auch unternehmensinterne Präventionsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Compliance-Management-Systeme (CMC) und Werte-Management-Systeme (WMS) sind solche geeigneten Präventivmaßnahmen, die das Handeln aller Mitarbeiter eines Unternehmens an ethischen Grundsätzen ausrichten. So wirken CMS und WMS auf die gesamte Unternehmenskultur und fördern so grundsätzlich das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken.

In den vergangenen Jahren sind verschiedene standardisierte Compliance-Management-Systeme (CMS) und Werte-Management-Systeme (WMS) entwickelt worden, z. B. das EMB-Wertemanagement Bau des Bayerischen Bauindustrieverbandes, das Hamburger Compliance-Modell, die Zertifizierung Bau Compliance/Integrität sowie das Werte- und Compliance-Management-System der Immobilienwirtschaft.

Fraglich ist jedoch, ob diese CMS und WMS im Bauhauptgewerbe flächendeckend Einzug gehalten haben, ob sie das Einhalten von unternehmensethischen Grundsätzen wirklich sicherstellen können und welche Lösungen sich überhaupt für die Bauunternehmen unterschiedlicher Größe und Organisationsstruktur als Best-Practice-Lösung anbieten könnten.

Ziel des Projekts ist es, ausgehend von einer Bestandsaufnahme in den Unternehmen des Bauhauptgewerbes, über eine Bewertung vorhandener Compliance- und Werte-Management-Systeme (dies auch im Branchenvergleich) Best-Practice-Modelle aufzuzeigen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Baubranche – wie z. B. die oft geringe Wertschöpfungstiefe mit entsprechender Verflechtung in der Zusammenarbeit mit Nachunternehmen oder die starke Atomisierung mit einer Vielzahl von kleinen und mittelgroßen Bauunternehmen.

Das Forschungsprojekt mit einer Laufzeit bis Ende Januar 2018 gliedert sich in vier zentrale Arbeitsschritte:
1.    Bestandsaufnahme zur Einführung und Umsetzung von CMS und WMS in den Unternehmen des Bauhauptgewerbes mittels Online-Umfrage.
2.    Kritische Auseinandersetzung im Hinblick auf das „Gelebt werden“ von CMS und WMS in der Unternehmenswirklichkeit durch Einzelinterviews.
3.    Analyse und Bewertung der in der Bauwirtschaft eingesetzten CMS und WMS mit gleichzeitigem Blick in benachbarte Branchen.
4.    Entwicklung von Best-Practice-Lösungen im Hinblick auf bauspezifische Besonderheiten.

Für die Online-Befragung wird ein Fragebogen entwickelt, mit dessen Hilfe fundierte Aussagen zu relevanten Compliance-Themen gewonnen werden können. Der Fragebogen wird so konzipiert, dass er einerseits aus lenkenden Fragen mit vordefinierten Auswahlantworten besteht und andererseits die Möglichkeit der Einfügung von Kommentaren (freie Formulierungen) seitens der Befragungsklientel zulässt. Um eine möglichst repräsentative Anzahl von Unternehmen zu erreichen, erfolgt die online-Umfrage mit Unterstützung der Spitzenverbände der Bauwirtschaft.

Da aber mit einer Online-Umfrage alleine nicht herausgefunden werden kann, ob Compliance-Regeln tatsächlich gelebt werden oder ob es sich eher nur um Lippenbekenntnisse handelt, werden in einzelnen Unternehmen Interviews durchgeführt. Diese sollen mit Geschäftsführern und Compliance-Verantwortlichen, aber auch mit einzelnen Mitarbeitern geführt werden, da nur so festzustellen ist, ob die Systeme auch tatsächlich gelebt werden.

Je mehr Unternehmen sich an der Online-Umfrage, die in der 4. oder 5. Kalenderwoche 2017 startet (in Abhängigkeit von der der Freigabe des Fragebogens durch das BBSR) beteiligen, umso besser. Wir werden über den Start der Online-Umfrage zeitnah und in einer Vielzahl an Medien berichten.