Sanieren unter Insolvenzschutz: Das Bauunternehmen dem Bauunternehmer

28

Mai

2015

Seit dem 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Zielsetzung war, die Sanierungschancen in Deutschland zu verbessern, Schuldner und Gläubiger in den Sanierungsprozess gleichermaßen einzubeziehen, allen Beteiligten eine größere Planungssicherheit hinsichtlich des Verfahrensablaufs zu geben sowie das Insolvenzplanverfahren zu fördern. Erfreulicherweise einmal ein ausgesprochen erfolgreiches […]

ebodenmueller 12:58

Seit dem 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Zielsetzung war, die Sanierungschancen in Deutschland zu verbessern, Schuldner und Gläubiger in den Sanierungsprozess gleichermaßen einzubeziehen, allen Beteiligten eine größere Planungssicherheit hinsichtlich des Verfahrensablaufs zu geben sowie das Insolvenzplanverfahren zu fördern.

Sanieren unter InsolvenzschutzErfreulicherweise einmal ein ausgesprochen erfolgreiches Gesetz, wie sich in der Zwischenzeit gezeigt hat: Während bei Regelinsolvenzverfahren die meisten Unternehmen nicht mehr existieren, sondern liquidiert worden sind, sieht das Bild bei einer Sanierung unter Insolvenzschutz gänzlich anders aus: Hier steht einem Unternehmen gerade in Krisenzeiten ein ausgeprochen schlagkräftiges Instrument zu einer weitreichenden Reorganisation und Sanierung zur Verfügung.

Die erfolgreiche Durchführung einer Planinsolvenz in Eigenverwaltung setzt viel Erfahrung, professionelle Vorbereitung und Durchführung voraus. Deshalb arbeiten wir hier auch mit der auf dieses Verfahren spezialisierten Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp zusammen, die folgende wesentlichen Erfolgsfaktoren herausgefiltert haben:

1. Ausgangspunkt ist eine integrierte Planrechnung. Hier liegt die wesentliche Aufgabe des BWI-Bau in der strategischen Kooperation, indem wir ein konkretes Insolvenzplankonzept entwickeln.

2. Dieses muss nicht nur mit den wichtigsten Stakeholdern (Banken / Gesellschaftern) abgesprochen werden, sondern auch das Insolvenzgericht muss von den Erfolgsaussichten überzeugt werden.

4. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss gegründet.

5. Man verständigt sich auf einen vorläufigen Sachwalters und wählt in Frage kommende Personen aus.

6. Die Bescheinigung nach § 270b InsO ist vorzubereiten.

7. Es wird ein Kommunikationskonzept mit Kunden und Lieferanten erarbeitet.

8. Es folgt die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes sowie die Einschaltung diverser Dienstleister (Kassenprüfung, Insolvenzbuchhaltung, Bewerter).

9. Letztendlich ist noch der Versicherungsschutz für den Gläubigerausschuss, den Sachwalter und den CRO zu organisieren.

Sowohl wir als auch Buchalik Brömmekamp profitieren von den guten Kontakten, die aufgrund überzeugender Leistungen z. B. im Bankenreporting für Bauunternehmen zur Kreditwirtschaft, Warenkreditversicherern etc. aufgebaut wurden.

Alle Bauunternehmer, die einer Schieflage ihres Unternehmens vorbeugen wollen, sind herzlich eingeladen zu einer Informationsveranstaltung, die wir Anfang September 2015 durchführen wollen. Sobald Termin, Zeiten und Ort feststehen, werden wir Sie über den BWI-Bau-Newsletter, unsere Internetseiten usw. informieren.

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