Nachhaltigkeit: Schwer verdauliche Kost

24

Nov

2021

Wie geläufig ist Ihnen beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der GRI-Katalog? Die Dynamik des Wandels beschleunigt sich unaufhaltsam, die Abstände zwischen revolutionären Entwicklungsschritten werden immer kürzer und immer mehr Veränderungen finden nicht nur parallel statt, sondern verstärken sich auch noch gegenseitig. Allein an den drei Stichworten Digitalisierung – BIM – LEAN kann man diese Beobachtung […]

ebodenmueller 11:22

Wie geläufig ist Ihnen beispielsweise der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der GRI-Katalog?

Die Dynamik des Wandels beschleunigt sich unaufhaltsam, die Abstände zwischen revolutionären Entwicklungsschritten werden immer kürzer und immer mehr Veränderungen finden nicht nur parallel statt, sondern verstärken sich auch noch gegenseitig. Allein an den drei Stichworten Digitalisierung – BIM – LEAN kann man diese Beobachtung in Bauunternehmen verifizieren.

Auch mit Compliance-Management, Corporate Social Responsibility und Datenschutzgrundverordnung haben Bauunternehmen sich auseinandergesetzt – dann ist eine EU-Taxonomie doch einfach nur ein weiteres Puzzlesteinchen. Oder?

Nicht ganz: Mit der Taxonomie-Verordnung führt die EU neue Spielregeln am Markt ein. Ziel ist eine nachhaltige Marktwirtschaft, zu der die EU-Taxonomie-Verordnung sechs Detail-Nachhaltigkeitsziele aufstellt, die allesamt eingehalten werden müssen. Hinzu kommt ab 2021 noch eine Sozial-Taxonomie. Wichtig ist, dass die EU-Taxonomie-Verordnung eine unmittelbare Bindungswirkung hat, d. h. die EU-Kommission macht über so genannte delegierte Rechtsakte ganz konkrete Umsetzungsvorgaben. Eine Konsequenz daraus ist bereits das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz (LkSG).

Um diesen neuen nachhaltigen „Markt-Kosmos“ zu etablieren, nutzt die Taxonomie-Verordnung die Finanzwirtschaft, um realwirtschaftliche Strukturen und Prozesse zu beeinflussen. Finanzdienstleister und kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen bereits ab 2021 nachhaltig agieren, die Berichtspflicht der Realwirtschaft wird erst 2022 greifen. Mittelbare Auswirkungen sind aber z. B. jetzt bereits über den Empfang von Darlehen von Finanzdienstleistern zu erwarten: Wenn Darlehen nur für nachweisbar nachhaltige Verwendungszwecke vergeben werden, dann wirkt sich das unmittelbar auf Unterehmen aller Größenordnungen und über die gesamte Wertschöpfungskette Bau aus. Nicht nur die Konditionen im Vertragsmanagement werden sich ändern, sondern das gesamte Berichtswesen wird sich über vollkommen neue Kennziffern definieren wie z. B. die CO2-Bilanzierung. Erwartet wird, dass die EU-Taxonomie künftig mehr Transparenz und Vergleichbarkeit schafft.

Je besser es den Unternehmen zukünftig gelingt, die Datenqualität z. B. über eigenschaftsorientierte Informationen zu erhöhen, umso besser werden sie im Sinne der EU-Taxonomie berichtsfähig sein. In Verbingung mit einem effizienten Datenmanagement wird daraus der Schlüssel, um die Komplexität der gegebenen Regelvielfalt zu bewältigen und diesen ganzen Entwicklungen ihren bürokratischen Schrecken zu nehmen.

Für seine Mitgliedsunternehmen organisiert der Bauindustrieverband NRW am 7. Dezember 2021 einen speziellen Hochschultag zum Thema Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt stehen Beispiele aus Lehr und Praxis, die Mut machen, sich auf Nachhaltigkeit einzulassen, ohne die legitimen Renditeziele wirtschaftlichen Handelns aus den Augen zu verlieren.

Der Hochschultag findet aufgrund der aktuellen Corona-Situation online statt; Anmeldungen sind noch möglich.

EU-Taxonomie: Konsequenzen für Bauunternehmen

21

Jun

2021

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Hauptfaktor wirtschaftlichen Handelns. Allerdings steckt in der praktischen Umsetzung ein erhebliches Risiko, nicht nur zwischen Staaten bzw. Staatenverbünden, sondern auch zwischen und innerhalb von Organisationen und Unternehmen. Im Rahmen der Globalisierung ist die Vernetzung vielfältiger Ziele und Strategien unabdingbar. Die Abstimmung der unterschiedlichen strategischen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung kann […]

ebodenmueller 15:30

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Hauptfaktor wirtschaftlichen Handelns. Allerdings steckt in der praktischen Umsetzung ein erhebliches Risiko, nicht nur zwischen Staaten bzw. Staatenverbünden, sondern auch zwischen und innerhalb von Organisationen und Unternehmen. Im Rahmen der Globalisierung ist die Vernetzung vielfältiger Ziele und Strategien unabdingbar. Die Abstimmung der unterschiedlichen strategischen Ziele und ihrer praktischen Umsetzung kann nicht isoliert betrachtet werden und begründet somit eine wachsende Herausforderung für jeden Unternehmer.

Aufhalten lässt sich diese Entwicklung nicht, zumal die beiden Detailfaktoren Ressourcenknappheit und Klimawandel immer dringlicher zum Handeln zwingen und die Geschwindigkeit hin zu nachhaltigem Verhalten noch verstärken.

In seiner Funktion als Betriebswirtschaftliches Kompetenzzentrum des HDB hat das BWI-Bau einen Leitfaden für die Mitgliedsunternehmen der bauindustriellen Landesverbände erarbeitet, in dem in Kurzfassung erläutert wird, wie sich die EU speziell für Bauunternehmen den Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit denkt. Dabei ist es unvermeidbar, dass alle Regelungen sehr umfangreich ausfallen, denn Nachhaltigkeit bestimmt unsere gesamte Lebenswirklichkeit und ist somit ebenso komplex wie diese.

Die Herausforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit sind vielfältig: Zusammenhänge zu einem CSR-konformen Berichtswesen zählen ebenso dazu wie eine vertiefende Betrachtung sog. Key Performance Indikatoren (KPI). Darüber hinaus eifern gerade hier zahlreiche Standardsetter um die Vormachtstellung ihrer speziellen Sichtweisen, was die Nachgvollziehbarkeit mancher Maßnahmen speziell für den Mittelstand nicht unbedingt erleichtert.

Vereinfacht und in Kürze gesagt, plant die Europäische Union im Zuge des Green Deals eine grundlegende Neustrukturierung des EU-Wirtschafts-systems. Dabei versteht man unter der EU-Taxonomie ein mess- und vergleichbar gestaltetes Kriteriensystem zur Information von Investoren und NGOs über die Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird perspektivisch durch die Aktualisierung der CSR-Richtlinie deutlich ausgeweitet und ein weitaus größerer Kreis von Unternehmen wird sich auf gesetzliche Anforderungen zur CSR-Berichterstattung einstellen müssen. Nachhaltigkeit wird einen Einfluss auf Auftragsvergabe, Rating, Versicherungsverträge sowie weitere wirtschaftliche Transaktionen haben. Wer nicht nachweisbar nachhaltig handelt, der wird Nachteile beim Rating, bei der Gewinnung von Kunden sowie generell beim Abschluss von Verträgen haben.

Von einem strukturierten Gesetzgebungsverfahren, so wie es die Bundesbürger kennen, ist die aktuelle Entwicklung weit entfernt. Dies ist nicht nur dem generell schwer greifbaren Tatbestand der Nachhaltigkeit geschuldet, sondern auch der großen Zahl an Standardsettern, die hier im Interesse ihrer Partikularziele versuchen, Einfluss zu nehmen. Daraus erwächst in Teilen ein Wettbewerb der Institutionen um die Deutungshoheit in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit.

Auch das Rechnungswesen wird in Zukunft durch Nachhaltigkeit geprägt sein. Neben einer Ergänzung des Lageberichts bzw. des Berichtswesens werden auch Buchungen beeinflusst werden. Zum Beispiel werden einzelne, nachhaltigkeitsbezogene Eigenschaften eines Anlagegutes die Abschreibung beeinflussen o. ä. Handels- und Steuerrecht sowie weitere Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden beeinflusst.

Nicht zuletzt werden Strukturen und Prozesse in Unternehmen teilweise bestimmte Freiheitsgrade verlieren. Nur wer das Thema Nachhaltigkeit korrekt erfasst, kann sich Spielräume erhalten.

Die Gestaltung der Rahmenbedingungen ist für die Umwandlung hin zu einer nachhaltigen Marktwirtschaft vordringlich. Dazu zählt z. B. das Steuersystem. Neben dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung würde in einem solchen Fall die Nachhaltigkeit als weiteres Leitprinzip hinzukommen.

Weitere Rahmenbedingungen betreffen z. B. das Thema Vertragsrecht. Ausschreibungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern sollten dann beispielsweise nachhaltiges Verhalten honorieren.

BWI-Bau-seitig werden wir die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und auch unsere Aktivitäten rund um Beratung, Weiterbildung und Information im Hinblick auf das Thema der Nachhaltigkeit intensivieren.

Es wird dringlich: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Corporate Social Responsibility in 2017

23

Dez

2016

Im Amtsblatt vom 15.11.2014 ist die EU Richtlinie zur Corporate Social Responsibility – CSR – veröffentlicht worden (RICHTLINIE 2014/95/EU). Diese wird 2017 in deutsches Recht überführt. Bisher liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Dieser wurde am 28. September 2016 verabschiedet und befindet sich nun in der Diskussion. Diese neue CSR-Richtlinie soll unternehmerische Gesellschaftsverantwortung […]

ebodenmueller 21:06

Im Amtsblatt vom 15.11.2014 ist die EU Richtlinie zur Corporate Social Responsibility – CSR – veröffentlicht worden (RICHTLINIE 2014/95/EU). Diese wird 2017 in deutsches Recht überführt. Bisher liegt nur ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Dieser wurde am 28. September 2016 verabschiedet und befindet sich nun in der Diskussion.

Diese neue CSR-Richtlinie soll unternehmerische Gesellschaftsverantwortung europaweit gesetzlich regeln.  Spätestens nach Verabschiedung des o. g. Entwurfs ist deutlich erkennbar, dass es sich bei der CSR-Thematik nicht (mehr) um einen sog. zahnlosen Tiger handelt. Die Unternehmen werden i. d. R. über den Lagebericht reporten müssen. Die neuen Reglungen werden sich u. a. im § 289 ff HGB niederschlagen. Da der verfügbare Zeitraum zur Einführung eines entsprechenden Kontrollsystems zur Erfüllung der Berichtspflichten sehr kurz ist, sollten die Unternehmen entsprechende Projekte zur Einführung der CSR Richtlinie schon jetzt planen. Der Handlungsdruck erhöht sich zudem durch die geplanten Strafzahlungen, die je nach Unternehmensgröße 10 Mio. EUR und mehr betragen können. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR tätigen, 20 Mio. Bilanzsumme ausweisen sowie im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Zudem stehen erst einmal Kapitalgesellschaften und Versicherungen im Fokus. Aufgrund der Diskussion um den aktuellen Gesetzesentwurf ist allerdings davon auszugehen, dass der Anwendungsbereich auch auf Nicht-Kapitalgesellschaften ausgeweitet wird.

Im Gesetzesentwurf zu § 289c HGB erfolgt eine Auflistung des Inhalts der nichtfinanziellen Berichterstattung:
1)    Umweltbelange
2)    Arbeitnehmerbelange
3)    Sozialbelange
4)    Achtung der Menschenrechte
5)    Bekämpfung der Korruption

Besonders hervorzuheben sind die notwendigen Angaben zu den Lieferketten von Unternehmen. Auch wenn das Gesetz versucht, mittelbare Auswirkungen auf KMUs  zu verhindern, ist nicht auszuschließen, dass auch nicht berichtspflichtige Unternehmen Auswirkungen auf Ihre Organisation feststellen werden, und zwar in dem Moment, wenn KMU für berichtspflichtige Unternehmen tätig werden und sich dadurch eine mittelbare Berichtspflicht ergibt.

Bevor Sie ein CSR-Projekt starten, beachten Sie, dass unterschiedliche Regelwerke bereits Teile der CSR-Anforderungen umsetzen. So sieht der Nachhaltigkeitsrat z. B. durch den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) die CSR-Richtlinie als erfüllt an. Allerdings bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber final verfährt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass Unternehmen nicht mehrfach die gleichen Daten für unterschiedliche Anforderungen erheben. Außerdem empfiehlt es sich, die erhobenen Daten nicht nur für die notwendigen Berichtspflichten zu erheben. Ggf. lassen sich auch mit nichtfinanziellen Informationen Kennzahlen und Steuerungsmechanismen etablieren (jenseits der CSR-Richtlinie).  Ein Beispiel hierzu wäre das Controlling von Reisekosten über den CO2-Ausstoß.

Auch wenn zurzeit nur ein Gesetzesentwurf vorliegt und noch keine vollständige Klarheit besteht,  unterstützen Sie gerne bei Ihren Überlegungen. Das BWI-Bau arbeitet aktuell an einem Vorschlag zur Umsetzung der CSR-Anforderung mittels IT-gestützter Systeme. Ihr Ansprechpartner: CISA Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, Ressortleiter IT- getützte Geschäftsprozesse / Rechnungswesen und ARGEN